Steuerberater werden: Der harte Weg zum Erfolg

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Jahr für Jahr treten die Prüflinge an, um den schriftlichen sowie den mündlichen Teil der Prüfung zum Steuerberater zu absolvieren. Jahr für Jahr fällt aber auch rund die Hälfte davon durch und muss sich nach einem neuen Berufsziel umsehen – oder es noch einmal probieren.

Steuerberater werden ist nicht schwer? Von wegen!

Viele Auszubildende haben ein falsches Bild von Lehre und Prüfungen zum Steuerberater: Hier ist es keineswegs mit ein paar Klausuren getan, die vielleicht sogar noch den – alles andere als einfachen – Lernstoff abfragen.

Es kommen verschiedene Aufgabenstellungen zu Buchführung, Verfahrens- und Steuerrecht auf das Papier, es werden mündliche Prüfungen abgehalten, die zusätzlichen Stress bedeuten. Selbst diejenigen, die im Fernkurs die Ausbildung absolvieren, können pro Tag mindestens drei Stunden zum Lernen einplanen – zusätzlich zu den Lerneinheiten am Wochenende.

Klausuren werden dann online geschrieben, es gibt aber auch die vorgeschriebene Präsenzzeit, die eingehalten werden muss. Drei Stunden am Tag, das klingt erst einmal nicht viel. Da solche Fernkurse jedoch berufsbegleitend stattfinden, ist ein großes Maß an Disziplin nötig, um hier klarzukommen und nicht auf halbem Weg aufzugeben. Solch ein Fernkurs dauert mindestens eineinhalb Jahre, je nach Lernintensität und Anbieter.

Wer sich nach der dreijährigen Ausbildung zum Steuerfachangestellten für eine Weiterbildung zum Steuerberater entscheidet und dies nicht per Fernkurs möchte, muss ebenfalls mit rund zwei Jahren Ausbildungsdauer rechnen. Eine harte Zeit, die eben nur die Hälfte derjenigen, die anfangs an den Start gingen, am Ende mit einem Titel belohnt bekommt.

Der größte Unterschied liegt schon in der Ausbildung: Der Beruf des Steuerfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der des Steuerberaters eine berufliche Weiterbildung. (#01)

Der größte Unterschied liegt schon in der Ausbildung: Der Beruf des Steuerfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der des Steuerberaters eine berufliche Weiterbildung. (#01)

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Steuerfachangestellten und einem Steuerberater?

Der größte Unterschied liegt schon in der Ausbildung: Der Beruf des Steuerfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der des Steuerberaters eine berufliche Weiterbildung.

Das heißt, niemand kann von der Schule kommen, sein Zeugnis präsentieren und den Beruf des Steuerberaters direkt lernen. Außerdem ist der Steuerfachangestellte praktisch der wichtigste Helfer des Steuerberaters. Er erledigt sämtliche Zuarbeiten für diesen und bereitet seine weitere Tätigkeit umfassend vor.

Der Steuerberater nutzt die Ergebnisse und baut auf diese auf, er kann seine Beratertätigkeit nur durch entsprechende Vorarbeiten durchführen. Der Steuerberater ruht sich aber keineswegs auf diesen Ergebnissen aus, seine Kenntnisse müssen weit über denen des Steuerfachangestellten liegen.

Tätigkeiten des Steuerberaters

Steuerberater sind dafür zuständig, die steuerlichen Pflichten, die eigentlich ihre Mandanten haben, zu übernehmen und auszuführen. Sie stehen ihren Auftraggebern dafür zur Seite, beraten sie in allen Steuerangelegenheiten und helfen dabei, einen Ermessungsspielraum auszuschöpfen. Auch bei betriebswirtschaftlichen Punkten werden sie beratend tätig, des Weiteren vertreten sie ihre Mandanten sogar vor Gericht, wenn es um finanzgerichtliche Klagen geht.

Dabei unterstützen Steuerberater aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Sie überprüfen mögliche Steuersparmodelle, helfen bei der Anfertigung der Steuererklärung (bzw. fertigen diese selbst nach entsprechenden Zuarbeiten an) und übernehmen die Vertragsprüfung, wenn steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren gehören Bilanzen und Angelegenheiten des Zolls in ihren Aufgabenbereich.

Steuerberater sind schon bei der Gründung eines Unternehmen wichtige Helfer und Berater, sie unterstützen bei der Umwandlung und Umstrukturierung in Unternehmen und kennen sich in erbrechtlichen Dingen aus. Viele Unternehmen setzen auf die Hilfe eines Steuerberaters, wenn es um Bewertungen und Investitionsentscheidungen geht. Ebenso werden sie als Treuhänder sowie als Vermögens- und Insolvenzverwalter tätig.

Selten ist ein Aufgabengebiet ganz strikt von den übrigen abgetrennt, meist übernimmt ein Steuerberater für ein Unternehmen sämtliche Vertretungsbereiche. Bei Privatpersonen beschränkt sich die Tätigkeit des Steuerberaters meist auf die Steuererklärung, auf Prüfungen und Einsprüche in Bußgeldverfahren sowie auf Vertretungen vor dem Finanzgericht.

Teilweise verwischen die Grenzen zwischen der Tätigkeit des Steuerfachangestellten und des Steuerberaters und Ersterer bereitet viele Arbeiten so vor, dass letzten Endes nur noch die Unterschrift des verantwortlichen Steuerberaters fehlt. Dabei geht es auch um die Buchhaltung für Unternehmen, die meist nur noch einiger Überarbeitungen bedarf.

Eine Möglichkeit, den Titel des Steuerberaters zu erlangen, führt über das Studium. (#02)

Eine Möglichkeit, den Titel des Steuerberaters zu erlangen, führt über das Studium. (#02)

Harter Weg zum Steuerberater

Bis zum Titel „Steuerberater“ trennt sich die Spreu vom Weizen und nur diejenigen erhalten den Titel wirklich, die hart dafür gearbeitet haben, die viel Fachwissen „gespeichert“ haben und die dieses Wissen auch in den Prüfungen gezielt abfragen können. Schon die Vorbereitung ist anstrengend und hier springen einige Bewerber bereits wieder ab.

Eine Möglichkeit, den Titel des Steuerberaters zu erlangen, führt über das Studium. Voraussetzung dafür ist ein Studienfach mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichem Hintergrund, auch ein Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt ist möglich. Bei einem vorliegenden Master-Abschluss oder nach dem juristischen Staatsexamen fehlt noch die zweijährige Praxiszeit, um den Weg zum Beruf zu ebnen. Wer nur einen Bachelor-Abschluss in der Tasche hat, muss noch eine Praxiszeit von drei Jahren absolvieren, ehe das Examen zum Steuerberater abgelegt werden darf.

Wer den Weg ohne vorheriges Studium gehen möchte, muss zuerst die Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolvieren. Auch andere kaufmännische Ausbildungen sind möglich, sinnvoller ist jedoch die erstgenannte Richtung. Hier ist dann eine Praxiszeit von zehn Jahren nötig, ehe das Examen zum Steuerberater angegangen werden kann.

Wird nach der Prüfung zum Steuerfachangestellten eine Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder zum Bilanzbuchhalter absolviert, so verkürzt sich die Praxiszeit bis zum Steuerberater-Examen auf sieben Jahre.

Persönliche Voraussetzungen

Die Ausbildung ist schwer und erfordert helle Köpfe, doch diese müssen auch weitere Voraussetzungen mitbringen. Zum einen darf der Spaß am Umgang mit Zahlen nicht fehlen. Betriebs- und Kennzahlen werden zum Alltag gehören und sollten nicht als Feinde betrachtet werden!
Außerdem sollte ein angehender Steuerberater ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen. Als Steuerberater sollten Sie Ihre Mandanten verstehen und dementsprechend auch die Wirtschaftswelt – nur so lassen sich wirklich sinnvolle Tipps für die weitere Entwicklung eines Unternehmens geben. Mit dem Interesse für Wirtschaft geht die Neugier rund um rechtliche und steuerrechtliche Fragen einher. Auch sie gehören zukünftig zum Alltag.

Ein Steuerberater sollte sich als Dienstleister verstehen und seine Mandanten als wichtigste Personen betrachten. In Notzeiten eines Unternehmens muss der Steuerberater immer erreichbar sein! Des Weiteren ist Gründlichkeit oberstes Gebot, denn in steuerlichen Angelegenheiten können kleine Schusseleien schwere Auswirkungen haben.

Wichtig: Wer zum Steuerberater bestellt werden möchte, darf keine Vorstrafen haben und muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Außerdem ist ein fester Wohnsitz Voraussetzung für die Zulassung.

In jedem Fall muss ein angehender Steuerberater eine gewisse Praxiszeit vorweisen können, ehe die Prüfung überhaupt möglich ist. Diese Praxiszeit variiert zwischen zwei und zehn Jahren. (#03)

In jedem Fall muss ein angehender Steuerberater eine gewisse Praxiszeit vorweisen können, ehe die Prüfung überhaupt möglich ist. Diese Praxiszeit variiert zwischen zwei und zehn Jahren. (#03)

Steuerberater werden: Vorbereitungen für die Prüfung

In jedem Fall muss ein angehender Steuerberater eine gewisse Praxiszeit vorweisen können, ehe die Prüfung überhaupt möglich ist. Diese Praxiszeit variiert zwischen zwei und zehn Jahren. In jedem Fall ist das Examen mit einer intensiven Vorbereitungszeit verbunden, denn der Lernstoff ist sehr umfangreich.

Entsprechende Vorbereitungskurse sind sinnvoll, sie ermöglichen die gezielte Vorbereitung auf alle Teilgebiete des Steuerfachs. Ob dieser Kurs nun per Wochenendkurs, per Fernlehrgang oder im Rahmen der Ausbildung durch eine Studiengruppe stattfindet, ist unerheblich.

Hier sollte jeder selbst wissen, wie und unter welchen Bedingungen er am besten lernen kann. Abgefragte Fachgebiete sind unter anderem das steuerliche Verfahrensrecht, Steuern von Einkommen und Ertrag, Grundsteuern, Rechtliches, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft. Auch das Berufsrecht wird im Examen abgefragt werden und sollte daher einen großen Punkt im Rahmen der Vorbereitungen ausmachen.

Die Prüfung zum Steuerberater: Viel Stoff in kurzer Zeit

Ob die Prüfung selbst nun der härteste Teil ist oder bereits die Vorbereitung auf das Examen – darüber gehen die Meinungen auseinander. In jedem Fall dauert der schriftliche Teil drei Tage, wobei an jedem Tag eine Klausur zu schreiben ist. Jede einzelne davon dauert sechs Stunden.

Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten die Prüflinge eine Einladung zum mündlichen Test. Hierbei muss der Steuerberater-Anwärter einen Vortrag halten, der rund zehn Minuten dauert. Das Thema ist frei wählbar, wobei „frei“ relativ ist – es stehen drei Themen zur Auswahl, davon sucht sich der Bewerber eines aus.

Er hat dann eine halbe Stunde Zeit, sich auf seinen Vortrag vorzubereiten und muss diesen vor der mehrköpfigen Prüfungsjury halten. Das Ergebnis, ob der Betreffende die Prüfung bestanden hat oder nicht, bekommt er meist nach kurzer Auswertungszeit des mündlichen Tests mitgeteilt.

Für die Bewertung werden beide Prüfungsnoten – schriftlich und mündlich – herangezogen und gleich gewichtet. Der Durchschnitt beider Prüfungsnoten darf 4,15 nicht übersteigen. Das heißt, wer eine Durchschnitt von 4 hat, hat die Prüfung bestanden.

Bestellung zum Steuerberater

Ist die Prüfung bestanden, ist längst noch nicht alles erledigt – als Steuerberater tätig werden darf nur, wer auch zu diesem bestellt wurde. Das Bestellungsverfahren ist standardisiert und erfolgt über eine entsprechende Antragstellung bei der Steuerberaterkammer.

Die nötigen Formulare dafür sind im Netz bzw. bei der zuständigen Kammer erhältlich. Wichtig: Es müssen die vorgegebenen Formalitäten ebenso eingehalten werden wie feste Fristen!

Die Steuerberaterkammer legt dann einen Termin fest, zu dem die offizielle Bestellung erfolgt. Erst danach darf sich der ehemalige Prüfling als Steuerberater bezeichnen und in einer entsprechenden Kanzlei tätig werden oder selbst eine eröffnen.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Robert Kneschke -#01:Andrey_Popov  -#02:  Pressmaster-#03:  Natee K Jindakum

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