Kurzfristige Beschäftigung: Lohnsteuer, Sozialversicherung & mehr

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Wer in den Ferien jobbt oder nur in der Saison tätig ist, übt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Wie verhält es sich hier mit Sozialabgaben oder Lohnsteuer? Eine wichtige Lektüre, es geht um Arbeitnehmer-Löhne genauso wie um Kosten für Arbeitgeber.

Kurzfristige Beschäftigung: Diesen wichtigen Unterschied zum Minijob beachten

Mehr Geld für die gleiche Tätigkeit. Es kann sich lohnen, eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben und auf Minijobs zu verzichten. Absolut notwendig: Diese Tätigkeit ist auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt.

  • Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: In welchen Fällen lohnt es sich für Arbeitnehmer
  • Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung
  • Müssen wirklich keine Sozialabgaben abgeführt werden?
  • Erst kurzfristig tätig und dann Minijob: Ist das möglich?

Der größte Vorteil einer saisonalen Anstellung auf Zeit

Ein idealer Job für Studenten und Schüler. Aber auch für ausländische Erntehelfer, die sich nur ein paar Wochen in Deutschland aufhalten. Wichtig: Diese Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeführt werden.

Es fallen dafür keine Abgaben zur Sozialversicherung an. Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen also nicht in die Rentenversicherung (keine Rentenversicherungspflicht), Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung ein.

Kleine Einschränkung: Der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Gehalt geringe Umlagen entrichten, die etwa 1,45 Prozent des Bruttolohnes ausmachen.

Diese Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Umlage 1 (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall): 1 %
  • Umlage 2 (Mutterschutz Ausgleich): 0,3 %
  • Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage): 0,15 %

Diese Zusatz-Abgaben halten sich also in engen Grenzen und geben den Arbeitgebern Spielräume, einen bestimmten Personenkreis kurzfristig zu beschäftigen. Sehr praktisch ist diese Regelung auch für ausländische Erntehelfer, die Wein oder Spargel ernten oder auch in der Apfelernte eingesetzt werden.

Auch für die Arbeitnehmer kann das sehr vorteilhaft sein: Sie kommen beispielsweise für Beschäftigungen aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern und arbeiten im Frühjahr 35 Tage bei der Spargelernte und die weiteren erlaubten 35 Tage bei der Weinlese.

Positiv für den Arbeitgeber: Er hat weniger Lohnkosten.

Positiv für den (kurzfristigen) Arbeitnehmer: Er erhält mehr Netto vom Brutto als bei regulären Beschäftigungen oder bei Minijobs (450-Euro-Job)

Wer in den Ferien jobbt oder nur in der Saison tätig ist, übt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Wie verhält es sich hier mit Sozialabgaben oder Lohnsteuer?

Wer in den Ferien jobbt oder nur in der Saison tätig ist, übt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Wie verhält es sich hier mit Sozialabgaben oder Lohnsteuer?(#01)

Die Deutsche Rentenversicherung zum Thema (Video)

Die Deutsche Rentenversicherung zum Thema kurzfristige Beschäftigung

Erste allgemeine Infos in knapper Form bietet die Deutsche Rentenversicherung Interessenten. Sie informiert über ihr Spezialgebiet, den Bereich Rentenversicherungen, aber auch über weitere Besonderheiten dieser auf 3 Monate oder 70 Tage im Jahr zeitlich befristeten Tätigkeit. Wer mit dem Gedanken spielt, in dieser Form befristet arbeiten zu wollen, findet hier nützliche Infos.

Adresse der Deutschen Rentenversicherung
Anschrift: Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Telefon: 030 865-0
Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
E-Mail: redaktion@drv-bund.de

Die Deutsche Rentenversicherung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass nur bei der Befristung und einer gelegentlichen Ausübung von der kurzfristigen Beschäftigung gesprochen werden kann. Diese liegt eben NICHT vor, wenn die Tätigkeit von Anbeginn auf eine permanente Wiederholung ausgerichtet ist.

Es handelt sich auch dann nicht um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn eine Vorhersehbarkeit über die Dauer der Tätigkeit und ihren Zeitraum vorliegt. Wenn also zu einem vereinbarten Termin regelmäßig gearbeitet wird, ist es auch eine permanente Beschäftigung.

  • Das hat folgende Konsequenzen:
    Es muss geprüft werden, wie häufig der Arbeitnehmer im Einsatz ist und natürlich wie viel er verdient. Liegt er unter der 450 Euro Grenze, gelten die üblichen Regeln wie bei einem Minijob. Verdient er hingegen mehr als diesen Betrag, und sei es nur ein Cent, dann rutscht er versicherungstechnisch in andere Bereiche. Dann fällt er in den Bereich der Midijobs, ist krankenversichert, muss aber auch Steuern und Abgaben entrichten. Diese Regelung möchten die kurzfristig Beschäftigten vermeiden. Auch deshalb müssen sie fünf Tage pro Woche arbeiten (anders als viele Minijobber), sonst kommen sie nicht auf die 70 Arbeitstage in 3 Monaten. Wobei ein Nachtdienst, welcher sich über zwei Kalendertage erstreckt, als ein Kalendertag gilt.
  • Was folgt daraus?
    Es gilt also einiges zu beachten, wenn man den Vorzug einer kurzfristigen Beschäftigung nicht verlieren möchte. Andere Regelungen sind, wie schon beschrieben, finanziell und bei der Frage von möglichen Abgaben, nicht so attraktiv. Wer als Student mit einer Beschäftigung auf Zeit liebäugelt, kann dies ebenfalls tun, solange er die üblichen Bedingungen erfüllt. Für Studierende hat diese Frist sicher jede Menge Vorteile, kann diese doch bequem in den Semesterferien ausgeübt werden, wenn ohnehin keine Vorlesungen anstehen und auch keine Klausuren geschrieben werden. Warum nicht ein paar Wochen in der Bar arbeiten, als Reiseführer jobben oder Nachhilfe geben. Möglichkeiten zur Beschäftigung gibt es viele.

Video: Was müssen Studenten bei der Ausübung eines kurzfristigen Minijobs beachten?

Kurzfristige Beschäftigung: So kann die Lohnsteuer reduziert werden

Gut zu wissen: Lohnsteuer muss entrichtet werden, kann aber mit intelligenter Buchhaltung verringert werden.

Der Arbeitgeber berechnet nur eine einzelne Lohnabrechnung seines Arbeitnehmers pro Monat. Dann greift der Grundfreibetrag von 9.000 Euro pro Jahr oder 750 Euro monatlich.

Verdient der Arbeitnehmer jetzt 500 Euro, muss zum Beispiel in der Steuerklasse 1 überhaupt keine Lohnsteuer abgeführt werden. Verdient er zum Beispiel 1000 Euro im Monat, bleiben die Steuersätze sehr gering (in Steuerklasse 1 nur 40 Euro). Ausnahme: Nur in der Steuerklasse 6 gilt kein Grundfreibetrag.

Höhere Abgaben einer Lohnsteuer entstehen bei der tageweisen Abrechnung. In diesen Fällen können vom Lohn unter Umständen 10 bis 30 Prozent an Lohnsteuer abgeführt werden.

Tipp: Arbeitnehmer sollten vor jeder kurzfristigen Beschäftigung genau das Procedere der Abrechnung ansprechen.

Hier ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht erlaubt

Es gibt also für Beschäftigte wie Arbeitgeber jede Menge Vorteile, eine kurzfristige Beschäftigung anzustreben. Genau deshalb begrenzt der Gesetzgeber das Angebot. In folgenden Fällen ist eine solches Arbeitsverhältnis nicht gestattet:

  • alle, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind
  • im Rahmen der Elternzeit
  • die Zeit zwischen Schule und Ausbildung
  • zwischen Ausbildung und Studium
  • zwischen Studium und Arbeit
  • wer mehr als 70 Tage im aktuellen Jahr als kurzfristig Beschäftigter tätig war
Ein realistisches Praxis-Beispiel: Viele kurzfristig Beschäftigte, zum Beispiel Studenten, haben Freude an ihrem Job und möchten ihn gerne regelmäßig nebenher ausüben. Doch die 70-Tage-Frist steht dem entgegen.

Ein realistisches Praxis-Beispiel: Viele kurzfristig Beschäftigte, zum Beispiel Studenten, haben Freude an ihrem Job und möchten ihn gerne regelmäßig nebenher ausüben. Doch die 70-Tage-Frist steht dem entgegen. #02)

Kurzfristige Beschäftigung: Müssen wirklich keine Sozialabgaben gezahlt werden?

Nein, das ist der Riesenvorteil, wenn man in Kauf nimmt, nur zeitlich befristet tätig sein zu dürfen. Es muss nur, wie schon erwähnt, in meist geringem Umfang Lohnsteuer abgeführt werden. Das ist im Übrigen auch positiv im Vergleich zum 450-Euro-Job, bei dem man nicht über den Betrag hinausgehen darf. So ist es problemlos möglich, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, auch 1000 Euro oder mehr im Monat zu verdienen. Jedenfalls, solange man immer unter den jährlich 70 Tagen Arbeitszeit bleibt.

Erst kurzfristig beschäftigt, dann Minijob: Ist das möglich?

Ein realistisches Praxis-Beispiel: Viele kurzfristig Beschäftigte, zum Beispiel Studenten, haben Freude an ihrem Job und möchten ihn gerne regelmäßig nebenher ausüben. Doch die 70-Tage-Frist steht dem entgegen. Jetzt kommt es auf den Verdienst an. Bleibt dieser auch in Zukunft unter 450 Euro, kann ohne Probleme als Minijobber gearbeitet werden.

Wichtige Änderungen Minijob und kurzfristige Beschäftigung:

  • Pauschalbeträge für Arbeitgeber zur Krankenversicherung fallen an (13 Prozent
  • Pauschalbeträge für Arbeitnehmer zur Rentenversicherung (3,6 Prozent)
  • Auch Bezieher von ALG I (normales Arbeitslosengeld) und ALG II („Hartz 4“) dürfen einen Minijob ausüben
  • die Grenze von maximal 70 Tagen Beschäftigung pro Jahr entfällt

Resümee:

Es wird also teurer für den Arbeitgeber und die Minijobber dürfen nicht mehr als diese 450 Euro hinzuverdienen. Trotzdem lohnt sich diese Art der Beschäftigung, wie die beeindruckenden Zahlen bestätigen. 450 Euro-Jobs sind beliebt. Wer mehr verdienen will oder muss, rutscht aus dem Minijob in eine neue Form der Beschäftigung.

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein attraktives Instrument für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 70 Tage im Jahr beschäftigt sind. Das können Studenten sein, aber auch das große Heer der ausländischen Helfer.

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein attraktives Instrument für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 70 Tage im Jahr beschäftigt sind. Das können Studenten sein, aber auch das große Heer der ausländischen Helfer. (#03)

Der Midi-Job für alle, die zwischen 450,01 bis 850 Euro verdienen

Denn sobald der Student/Auszubildende hingegen 450,01 bis 850 Euro verdient, gelten die Regelungen des sogenannten Midi-Jobs. Auch eine Möglichkeit und für Studenten ideal, die nicht von Mama und Papa leben, sondern sich ihr Studium weitgehend selbst finanzieren müssen. In diesen Fällen greifen andere Regelungen und man ist zum Beispiel automatisch krankenversichert. Für manche Studierende natürlich ein beruhigender Vorteil.

Fazit:

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein attraktives Instrument für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 70 Tage im Jahr beschäftigt sind. Das können Studenten sein, aber auch das große Heer der ausländischen Helfer. Das Schöne: Sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren von diesen Regelungen, weil nur die Lohnsteuer und der Arbeitgeber kleine Umlagen-Beträge abführen muss.

Genau deshalb beschränkt der Gesetzgeber das Angebot der kurzfristigen Beschäftigung auf die erwähnten 70 Tage jährlich. Denn diese soll keine sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Jobs mit Rentenversicherungspflicht ersetzen, auf die natürlich Steuern und Abgaben in regulärer Höhe entfallen. Nein, das ist ein wirkliches Angebot an Arbeitgeber, welche nur in einer bestimmten Saison Arbeitskräfte benötigen.

Beim Ernten von Obst und Gemüse, aber in einigen Fällen auch zum Bedienen von Maschinen in starken Produktionszeiten. Das können zum Beispiel auch Erzeugnisse sein, die vor allem an Weihnachten, Sylvester oder in der Osterzeit nachgefragt werden.

Auch der bärtige Nikolaus in Kaufhäusern kennt nur eine Saison. Ist er pfiffig, entscheidet er sich für eine kurzfristige Beschäftigung und profitiert von allen Vorzügen dieser Beschäftigung.

Kontrovers diskutiert sind die unzähligen Erntehelfer aus Osteuropa. Aber diese Kräfte werden zum Teil natürlich benötigt, weil kein Einheimischer die schwere körperliche Tätigkeit des Spargelerntens oder der Weinlese auf sich nehmen will.

Würden diese Arbeiten hochbezahlt und regulär mit Steuern und Abgaben belegt, könnten die Preise für Spargel und Wein wohl in schwindelerregende Höhen für die Verbraucher gehen. Auch leine schöne Aussicht, also muss der Gesetzgeber einen gesunden Mittelweg gehen und diese Beschäftigungsform zeitlich befristen.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Sergey Nivens -#1 fizkes -#2 Roman Samborskyi -#3 Anton Watman

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