Spielen am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber Onlinespiele verbieten?

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In den meisten Büros gehört es zum Alltag, sich zwischendurch beim Online-Spiel zu entspannen oder während einer WM mit den Kollegen zu tippen. Welche Regeln gelten für das Spielen während der Arbeitszeit?

Spielen am Arbeitsplatz: Wo liegen die Grenzen des Erlaubten?

Im Internet kursieren Tausende von Online-Spielen und viele davon wurden explizit als Zeitvertreib für kleine Pausen konzipiert. Allein 80 Millionen Facebook-User sind aktive Nutzer des Zynga-Spiels Farmville und kümmern sich immer mal wieder zwischendurch um die Pflege ihrer virtuellen Farm. In anderen Fällen organisieren die Mitarbeiter im Kollegenkreis Tipp-Spiele während einer Fußball-WM und tauschen sich dann selbstverständlich auch während der Arbeitszeit darüber aus. Die dritte Möglichkeit ist das Nutzen des Firmentelefons, um an Tipp-Spielen teilzunehmen.

Die beschriebenen Situationen sind durch die Verfügbarkeit des Internets zu einem Massenphänomen geworden. Nahezu jeder PC in den Unternehmen ist mit dem Internet verbunden. Die Versuchung, den grauen Büroalltag ein wenig spannender zu gestalten, ist nur wenige Klicks entfernt. Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht an einem Büroarbeitsplatz, sondern beispielsweise in der Werkstatt arbeitet, kann er, dem Smartphone sei Dank, jederzeit im Internet spielen oder die neuesten WhatsApp Nachrichten checken.

Es ist verständlich, dass die Arbeitgeber diese Entwicklung mehr als kritisch betrachten. Wer sich ständig mit seinem Smartphone beschäftigt oder immer wieder das Online-Spiel aufruft, kann sich nicht mehr konzentrieren und verbraucht auch schlicht Zeit, die als Arbeitszeit bezahlt wird. Die Rechtsprechung hat inzwischen durch verschiedene Urteile klar dargelegt, was am Arbeitsplatz erlaubt ist und womit man eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung riskiert. Erlaubt der Arbeitgeber jedoch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz, unterliegt auch er bei der Kontrolle gewissen Regeln.

Arbeitsrechtlich betrachtet, müssen private Angelegenheiten während der Arbeitszeit pausieren. Das betrifft den heimlichen Arztbesuch zwischendurch, Online-Banking aber selbstverständlich auch das Online-Spielen. (#01)

Arbeitsrechtlich betrachtet, müssen private Angelegenheiten während der Arbeitszeit pausieren. Das betrifft den heimlichen Arztbesuch zwischendurch, Online-Banking aber selbstverständlich auch das Online-Spielen. (#01)

Arbeitsrechtliche Konflikte durch Spiele am Arbeitsplatz?

Arbeitsrechtlich betrachtet, müssen private Angelegenheiten während der Arbeitszeit pausieren. Das betrifft den heimlichen Arztbesuch zwischendurch, Online-Banking aber selbstverständlich auch das Online-Spielen. Sogar private Telefongespräche sind während der Arbeitszeit prinzipiell verboten. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an dieses Verbot, drohen ihm Abmahnungen oder sogar die Kündigung.

Arbeitnehmer benötigen für jede Art von privater Tätigkeit die Erlaubnis des Chefs. Ausnahmeregeln können in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen fixiert werden. Es gibt außerdem eine Art Gewohnheitsrecht, wenn es zur üblichen Praxis gehört, dass alle Mitarbeiter im Büro auch telefonische Privatgespräche führen. Der Vorgesetzte kann diese stillschweigende Erlaubnis jedoch jederzeit zurückziehen.

Die ständige Verfügbarkeit des Internets und des privaten Handys haben dazu geführt, dass die strikte Trennung in Arbeits- und Freizeit praktisch in keinem Unternehmen eingehalten wird. Aus diesem Grund erlauben viele Arbeitgeber das private Nutzen des Internets oder das Telefonieren zu Privatzwecken in geringem Umfang.

Welche Fälle sind häufig Anlass für Rechtsstreits?

Auch wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Internets oder privates Telefonieren in gewissem Umfang erlaubt hat, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Rechtsstreits. Arbeitnehmer sind überrascht und fühlen sich im Unrecht, wenn ihnen eine Abmahnung oder sogar die Kündigung ausgesprochen wird, weil sie folgende private Handlungen als selbstverständlich betrachten:

  • Online-Spiele am Arbeitsplatz
  • Nutzung des Firmentelefons für den Einsatz bei Glücksspielen
  • Organisation von Tipp-Spielen im Büro
Das Angebot an Online-Spielen ist riesig und wächst ständig. (#02)

Das Angebot an Online-Spielen ist riesig und wächst ständig. (#02)

Online-Spiele am Arbeitsplatz

Das Angebot an Online-Spielen ist riesig und wächst ständig. Das Spektrum reicht von kleinen Spielen für zwischendurch bis zu Strategiespielen, die über einen längeren Zeitraum immer wieder aufgerufen werden. Es hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers ab, was toleriert wird und auch hier ist die Bandbreite groß. Arbeitnehmer sollten sich immer genau darüber informieren, wie im eigenen Unternehmen verfahren wird, sonst riskieren sie arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die Grenze des Erlaubten ist jedoch unzweifelhaft immer dann überschritten, wenn durch das Online-Spielen die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in größerem Maße beeinträchtigt wird. Der Mitarbeiter wird dafür bezahlt, der Firma seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen und die Firma hat darauf einen vertraglichen Anspruch. Nutzt der Mitarbeiter diese Zeit nun für Online-Spiele, bricht er den Vertrag und muss deshalb damit rechnen, dass der Vertrag von Seiten des Unternehmens aufgelöst wird.

Nutzung des Firmentelefons für den Einsatz bei Glücksspielen

Glücksspiele boomen und die Zahl der Menschen, die ihr Glück bei einer Hotline oder durch das Spielen im Online-Casino versuchen, steigt ständig. Es stellt sich dabei die Frage, ob dies während der Arbeitszeit gestattet ist und ob dafür das Firmentelefon genutzt werden darf. Besonders wenn der Chef prinzipiell die Nutzung des Firmentelefons für private Zwecke erlaubt hat, wähnen sich viele Arbeitnehmer fälschlicherweise auf der sicheren Seite.

Die Erlaubnis, Privatgespräche zu führen, umfasst nicht die Nutzung von Sonder-Hotlines, denn damit sind wesentlich höhere Kosten verbunden. Arbeitnehmer müssen aus diesem Grund auch eine zusätzliche Genehmigung für Telefonate ins Ausland einholen und sollten diese schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten droht die Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Wenn Fußball-Großereignisse wie die EM oder WM das ganze Land begeistern, wird in vielen Firmen gemeinsam getippt. (#03)

Wenn Fußball-Großereignisse wie die EM oder WM das ganze Land begeistern, wird in vielen Firmen gemeinsam getippt. (#03)

Organisation von Tipp-Spielen im Büro

Wenn Fußball-Großereignisse wie die EM oder WM das ganze Land begeistern, wird in vielen Firmen gemeinsam getippt. Ist es rein rechtlich betrachtet gestattet, ein Tipp-Spiel unter Kollegen zu organisieren oder Wetten abzuschließen oder handelt es sich dabei vielleicht sogar um unerlaubte Glücksspiele?

Bei diesen Tipp-Spielen handelt es sich prinzipiell nicht um verbotene Glücksspiele, denn sie werden nicht gewerbsmäßig organisiert und finden in einer geschlossenen Gemeinschaft statt. Damit diese Bedingungen für erlaubte Tipp-Spiele erfüllt bleiben, sollte der Teilnehmerkreis nicht auf Verwandte und Freunde außerhalb der Firma ausgeweitet werden. Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dürfen also innerhalb des Unternehmens Tipp-Spiele organisieren, ohne sich dabei strafbar zu machen.

Derartige Wetten sind Privatsache, was allerdings auch bedeutet, dass man seinen Wettgewinn nicht einklagen kann. Um Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollten die Tipps in der Arbeitspause abgegeben werden und das Wettspiel auch nicht auf dem Firmen-PC stattfinden. Generell hat der Arbeitgeber das Recht, die Tipp-Spiele zu verbieten, wenn entweder die Arbeitsqualität oder der Betriebsfrieden darunter leidet.

Wie kann man Konflikte mit dem Arbeitgeber vermeiden?

Es ist im Interesse des Arbeitnehmers, Konflikte im Hinblick auf die private Nutzung des Internets oder Firmentelefons zu vermeiden. Das ist am einfachsten möglich, wenn sich der Arbeitnehmer an einige Regeln hält:

  • nur in den Pausen das Internet nutzen
  • niemals strafbare oder pornografische Seiten aufrufen
  • nicht das Betriebssystem stören oder sogar mit Viren infizieren
  • keine Kosten durch Privatnutzung verursachen (Sonder-Hotlines)
  • keine großen Datenmengen herunterladen
  • sich in der Betriebsvereinbarung oder in Gesprächen über Regeln der Firma informieren

Verantwortungsvoller Umgang mit Rechten schützt vor Konflikten

Prinzipiell sollten sich Arbeitnehmer rücksichtsvoll verhalten und das bedeutet, dass das Spielen am Arbeitsplatz genauso wie das private Telefonieren nicht die Arbeitsleistung oder den Betriebsfrieden stören dürfen.

Das Ausmaß ist entscheidend. Arbeitsgerichte urteilen zu Ungunsten des Arbeitnehmers, wenn dieser vermeintliche Rechte ausnutzt und exzessiv im Internet surft oder sogar die IT-Sicherheit der Firma gefährdet. Erlaubt der Arbeitgeber generell die private Nutzung des Internets, kann er das Checken der Mails jedoch nicht als Kündigungsgrund anführen. Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung.


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