Schmerzensgeld nach Unfällen: Alle Infos zu Anspruch und Höhe des Schadenersatzes

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Wer schwere Verletzungen erlitten hat, kann beispielsweise nach einem Autounfall Schmerzensgeld verlangen. Allerdings stehen eine Anspruchsprüfung sowie die Darlegung des Sachverhalts bevor.

Schmerzensgeld nach einem Unfall: Definition und Anspruch

Wer Schmerzensgeld nach einem Autounfall verlangen möchte, muss als Geschädigter nachweisen, dass der Unfall ursächlich für die Beschwerden ist. Für diesen Nachweis gibt der Gesetzgeber drei Jahre Zeit. Danach ist der Anspruch verjährt und auch bei tatsächlicher Verursachung der Beschwerden durch einen Unfall kann kein Schmerzensgeld mehr beansprucht werden. Gut zu wissen: Schäden müssen nicht wie bei einem Schädelhirntrauma oder gebrochenen Knochen körperlicher Natur sein. Auch seelische Verletzungen können die Durchsetzung der Forderungen nach Schmerzensgeld mithilfe erfahrener Rechtsanwälte möglich machen.


Definition: Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld wird dem Schadenersatzrecht zugeordnet. Es wird für Verletzungen gezahlt, die eine Person einer anderen körperlich oder seelisch zugefügt hat. Dies ist beispielsweise bei einem Autounfall möglich, auch wenn hier keine Absicht zur Verletzung vorliegt.

Der Anspruch wird in diesem Fall dem Zivilrecht zugeordnet. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Schadenersatz nach einer kriminellen Tat geltend gemacht werden soll.

Verletzt eine Person eine andere absichtlich, gehört dieser Fall in den Bereich des Strafrechts. Das Gericht prüft dann, gegen welche Gesetze verstoßen wurde und legt die Strafe für den oder die Täter fest.

Schmerzensgeld wird dem Schadenersatzrecht zugeordnet. (Foto: AdobeStock - 231681599  LIGHTFIELD STUDIOS)

Schmerzensgeld wird dem Schadenersatzrecht zugeordnet. (Foto: AdobeStock – 231681599 LIGHTFIELD STUDIOS)

Prüfung des Anspruchs auf Schmerzensgeld

Auch wenn die teilweise hohen Schmerzensgeldzahlungen nach Behandlungsfehlern verlockend scheinen, so braucht nicht leichtfertig von einem Anspruch auf Schmerzensgeld ausgegangen zu werden. Zuerst steht dabei immer eine Prüfung der Sachlage und der erlittenen Schäden an. Es wird geprüft, ob eines der Rechtsgüter, die in § 253 Abs. 2 BGB genannt werden, verletzt wurde.

Es geht um:

  • Verletzungen des Körpers
  • Verletzungen der psychischen Gesundheit
  • Verletzungen der Freiheit
  • Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
  • Verletzungen der allgemeinen Persönlichkeitsrechte

Die Rechtsprechung sieht den Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben, wenn der Schädiger wegen der Verletzung einer oder mehrerer oben genannter Aspekte gegenüber dem Geschädigten dem Grund nach auf Schadenersatz haftbar zu machen ist. Als Rechtsfolge ergibt sich eine sogenannte billige Entschädigung, die in Geld geleistet wird. Die Höhe der Entschädigung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der jeweiligen Verletzung stehen.

Wichtig: Allein die Angst vor Beeinträchtigungen ist kein Grund für Schmerzensgeldforderungen.


Wann besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld?

In einzelnen Fällen besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das gilt beispielsweise, wenn der Schadensverursacher ein Kind unter 10 Jahren ist oder wenn es sich nur um leichte körperliche Verletzungen wie Schürf- und Schnittwunden, Prellungen oder Kopfschmerzen handelt.

Auch Angehörige haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall, selbst wenn der Geschädigte den Tod erlitten hat.

Nur selten und bei übermäßiger Belastung wird seitens der Gerichte ein Schmerzensgeld aufgrund eines sogenannten Schockschadens nach dem Unfalltod eines Angehörigen gewährt.

Video: Von Raser erfasst: Schwer verletzt und nur 640 Euro Schmerzensgeld | Sparfochs

Zahlung von Schmerzensgeld: Berechnung und Höhe

Wenn Schadenersatz nach einem Autounfall geleistet werden soll, unterscheiden die Gerichte zwischen dem verschuldeten und dem unverschuldeten Ereignis.

Ist der Geschädigte unverschuldet verletzt worden, trägt der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Schmerzensgeld.

Ist der Geschädigte jedoch mitschuldig an seinen Verletzungen, wird ein Mithaftungsanteil abgezogen. Schmerzensgeld wird dennoch gezahlt.

Bitte beachten: Der Geschädigte muss als Antragsteller die Beweispflicht erfüllen. Eine persönliche Dokumentation hilft dabei, einen Verkehrsunfall auch später noch nachzuvollziehen und den Unfallhergang zweifelsfrei zu belegen.

Geeignete Unterlagen für den Nachweis sind Arztbriefe, polizeiliche Gutachten, Zeugenaussagen und Expertengutachten. Außerdem sollte eine Übersicht über alle entstandenen Kosten vorhanden sein.

Wie viel Schmerzensgeld wird gezahlt?

Verständlicherweise wird mehr Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung gezahlt als bei einem leichten Schädelhirntrauma oder einem gebrochenen Arm. Das Ausmaß der Verletzungen ist jeweils relevant für die Berechnung der Höhe der Entschädigung.

Dieses Ausmaß ist maßgeblich für den Umfang und die Dauer der nötigen Behandlung, für eventuell lebenslange Einschränkungen im Privatleben und im Beruf sowie für eventuelle Folgekosten. Ein Anwalt für Schmerzensgeld wird überdies eine möglicherweise fehlende Einsicht des Unfallverursachers sowie eine vorsätzlich verzögerte Schadensregulierung berücksichtigen, wenn es um einen Vorschlag zur Höhe der Schmerzensgeldzahlung geht.

Zur ersten Orientierung ist die Nutzung von Schmerzensgeldtabellen möglich, die von verschiedenen Stellen herausgegeben wurden und die auch von den Gerichten als Basis für die letztendliche Festlegung der Schmerzensgeldhöhe herangezogen werden.

Berechnung des Schmerzensgelds nach einem Autounfall

Um das Schmerzensgeld nach einem Unfall berechnen zu können, wird zuerst die Forderung eines angemessenen Ausgleichs für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen gestellt. Nicht in jedem Fall kann ein Ausgleich in vollständiger Höhe erfolgen, was vor allem für immaterielle Schäden gilt.

Die langfristigen Folgen eines schweren Schädelhirntraumas lassen sich nicht genau abschätzen und vor allem nicht mit Geldleistungen aufwiegen.

Um nun einen angemessenen Ausgleich zu finden, werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Grad der Verletzung
  • Intensität nötiger operativer Eingriffe
  • Intensität der Schmerzen in Art und Dauer
  • Schwere der physischen und psychischen Folgeschäden
  • Genugtuung für erlittenen Schaden

Für die Berechnung des Schmerzensgelds nach einem Unfall können körperliche Leiden (z. B. Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Amputationen, Bewegungseinschränkungen etc.) ebenso geltend gemacht werden wie seelische Folgen (z. B. Angstzustände, Depressionen usw.). Entstehen aus einer Verletzung chronische Leiden oder liegt eine Pflegebedürftigkeit des Geschädigten vor, erhöht das die Forderung nach Schadenersatz. Ein Anwalt für Schmerzensgeld wird aber auch Arbeits- und damit verbundene Verdienstausfälle geltend machen.


Beantragung und Verjährung von Schmerzensgeld

Wenn ein Anwalt Schmerzensgeld beantragen soll, muss das innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Zudem ist der Rechtsweg einzuhalten, denn ein bloßes Anschreiben, das an den Unfallverursacher gerichtet ist und Schadenersatz fordert, ist nicht genügend.

Es ist jedoch möglich, das Schmerzensgeld nach einen Unfall außergerichtlich zu beantragen. Dann erfolgt eine Einigung mit der Gegenseite, auf eine Klage wird in beiderseitigem Einvernehmen verzichtet.

Dafür ist jedoch die Unterzeichnung der „vorbehaltlosen Abfindungserklärung“ nötig, nach der kein Schmerzensgeld mehr für dieselbe Sache gefordert werden kann.

Soll Schmerzensgeld in einem Strafverfahren gefordert werden, muss dies neben dem Strafverfahren in einem zusätzlichen Zivilverfahren geschehen. Bei einem Adhäsions-Verfahren hingegen wird schon im Strafverfahren Schmerzensgeld durch den Anwalt gefordert, sodass ein zusätzliches Verfahren nicht mehr nötig ist.

Tipp: Die Hinzuziehung eines Anwalts ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch in jedem Fall empfehlenswert. Der Experte kennt alle Möglichkeiten und weiß, ob die Forderung von Schadenersatz nach einem Unfall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Entstehen aus einer Verletzung chronische Leiden oder liegt eine Pflegebedürftigkeit des Geschädigten vor, erhöht das die Forderung nach Schadenersatz. (Foto: AdobeStock - 084442 Gorodenkoff)

Entstehen aus einer Verletzung chronische Leiden oder liegt eine Pflegebedürftigkeit des Geschädigten vor, erhöht das die Forderung nach Schadenersatz. (Foto: AdobeStock – 084442 Gorodenkoff)

Verjährung der Ansprüche vermeiden

Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in § 195, dass eine regelmäßige Verjährung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld möglich ist. Die Frist dafür beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall bzw. der Schaden ereignet hat und in dem der Geschädigte von seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfahren hat.

Zu beachten sind dabei zwei Sonderregelungen. Zum einen wirkt der Gerichtsprozess fristaufschiebend. Das heißt, dass es während eines Prozesses nicht zur Verjährung kommen kann, selbst wenn sich das Verfahren über drei oder mehr Jahre hinziehen sollte.

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Nach Verkündung eines Urteils wirkt die Hemmung der Verjährung noch für drei weitere Monate. Erst danach gelten sämtliche Ansprüche als verjährt. Eine weitere Sonderregelung die Verjährung der Ansprüche betreffend liegt vor, wenn das Ausmaß der Folgeschäden noch nicht bekannt ist.

Es ist in solchen Fällen möglich, die Frist auszuweiten. Diese Art der Verlängerung ist aber dennoch begrenzt, wenn auch auf einen Zeitraum von dreißig Jahren. Nach Ablauf dieser verlängerten Frist verfallen sämtliche Ansprüche, die eventuell noch offen waren. Die Gerichte gehen davon aus, dass sich während dieser Zeit Folgeschäden zeigen müssten und schließen nach Beendigung der Frist die Akten endgültig.

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