Dienstrad statt Auto? – Für wen es sich lohnt

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Kann ein Dienstrad statt Auto vorteilhaft sein? Finanzexperten sind der Meinung, dass das Dienstrad durchaus Vorteile hat und auch der gesundheitliche Nutzen steht außer Frage.

Dienstrad statt Auto: Fahrrad leasen und Vorteile erfahren

Lohnt es sich, ein Dienstrad statt Auto zu beantragen? Vor dieser Frage stehen viele Arbeitnehmer, in deren Unternehmen das Dienstfahrrad angeboten wird oder angeboten werden soll. Sicher, zahlreiche Vorteile sind mit dem Dienstrad verbunden, wobei diese auch ökologischer und gesundheitlicher Natur sind. Doch nicht für jeden ist ein Dienstrad die ideale Wahl – besonders in Hinblick auf die meist langen Leasingzeiträume.

Wie funktioniert das Leasing eines Dienstfahrrads?

Morgens gemütlich zur Arbeit radeln, dabei ausreichend frische Luft tanken, die Umwelt und den Geldbeutel schonen. Die Vorteile des Dienstfahrrads liegen auf der Hand. Um den Arbeitsweg per Rad möglichst bequem zu bestreiten, ist ein E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber eine mögliche Option.

Die Vorgehensweise ist dabei sehr einfach. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und wird damit zum Leasingnehmer. Der Arbeitnehmer darf das Rad frei nutzen und kann sowohl berufliche als auch private Fahrten damit unternehmen. Dafür wird ein Teil des monatlichen Gehalts einbehalten.

Beträgt die Leasingrate für das Fahrrad beispielsweise monatlich 60 Euro, rechnet der Arbeitgeber 30 Euro als Betriebsausgaben ab. Der Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug auf 30 Euro seines Gehalts, sodass sich beide die Raten teilen. Abgerechnet wird die Rate des Arbeitnehmers vom Bruttogehalt, damit verringert sich das steuerpflichtige Einkommen.

Morgens gemütlich zur Arbeit radeln, dabei ausreichend frische Luft tanken, Umwelt und Geldbeutel schonen. ( Foto: Adobe Stock - rh2010 )

Morgens gemütlich zur Arbeit radeln, dabei ausreichend frische Luft tanken, Umwelt und Geldbeutel schonen. ( Foto: Adobe Stock – rh2010 )

 

Welche Vorteile hat das Dienstrad?

Wer ein Dienstrad statt eines Autos nutzt, macht aktiv etwas für die eigene Gesundheit. Sicherlich ist es nicht jedermanns Sache, bei Wind und Wetter zur Arbeit zu radeln. Doch nach einer gewissen Zeit der Gewöhnung wird schnell etwas fehlen, sollte das Fahrradfahren einmal nicht möglich sein.

Viele Unternehmen bieten Duschen und Umkleiden für die Mitarbeiter, sodass niemand verschwitzt oder nass im Büro sitzen muss, selbst wenn das Wetter nicht unbedingt ein echtes Fahrradwetter war. Die positiven Auswirkungen von mehr Bewegung sollen an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden, sind sie doch inzwischen allgemein bekannt.

Die Nutzung des Dienstfahrrads bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis. Wer morgens und abends auf dem Weg zur oder von der Arbeit nicht im Stau stehen muss, hat weitaus mehr persönliche Freizeit zur Verfügung. Allein die Vorstellung, einfach an den wartenden Autos vorbeizuradeln, nicht nach einem Parkplatz suchen zu müssen und den Fahrtweg zur Arbeit exakt planen zu können, ist ein riesiger Vorteil.

Zudem fallen keine Kosten für den Kraftstoffkauf an. Angesichts ständig steigender Preise für Benzin und Diesel sind entsprechende Fahrzeuge nicht mehr attraktiv. Die Alternative des Elektroautos ist aufgrund der geringen Reichweite und den wenigen verfügbaren Ladestationen keine echte Ausweichmöglichkeit.

Nicht zuletzt wird die Umwelt geschont, wenn das Dienstrad statt des Autos genutzt wird. Keine Schadstoffe, die lokal ausgestoßen werden und die die Umwelt weiter verpesten. Grüner kann wohl niemand zur Arbeit fahren!

Als Dienstrad wird zudem meist auf ein sehr hochwertiges Fahrrad gesetzt, das sich so mancher Arbeitnehmer privat nicht leisten würde. Es kann sich also durchaus lohnen, ein Dienstrad statt eines Autos in Anspruch zu nehmen, da auch außerberufliche Touren damit unternommen werden können. Der Fahrspaß kennt keine Grenzen und das Fahrradfahren wird vielleicht ganz neu als Hobby entdeckt.

Soll das Dienstrad nicht nur für Fahrten zur Arbeit und zurück, sondern auch privat genutzt werden, muss die 1-Prozent-Regelung beachtet werden. ( Foto: Adobe Stock - Halfpoint )

Soll das Dienstrad nicht nur für Fahrten zur Arbeit und zurück, sondern auch privat genutzt werden, muss die 1-Prozent-Regelung beachtet werden. ( Foto: Adobe Stock – Halfpoint )

 

Rechtliche und steuerliche Aspekte des Dienstrades (Video)

Das Dienstrad wird durch das Unternehmen geleast, daher ist es auch im Eigentum der Firma befindlich. Leasingpartner sind immer der Arbeitgeber und die Leasinggesellschaft, nicht der Arbeitnehmer. Mit diesem wiederum wird ein Überlassungs- bzw. Nutzungsvertrag eingegangen. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für das Nutzen des Dienstrades.

Die Gehaltsumwandlung bei einem Dienstrad

Soll ein Dienstrad statt eines Autos gewährt werden, wird in der Regel eine sogenannte Gehaltsumwandlung vorgenommen. Das heißt, dass ein Teil des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers einbehalten wird. Das Fahrrad beziehungsweise die Nutzung desselben ist somit als Teil des vertraglichen Arbeitsentgeltes zu sehen und wird als Sachbezug verbucht. Die Umwandlungsrate wird seit dem 1. Januar 2020 nach der 0,25-Prozent-Regel verbucht. Damit entsteht ein steuerlicher Vorteil für den Arbeitnehmer und für das Unternehmen. Denn: Gegenüber dem Direktkauf des Rades sparen beide rund 40 Prozent an Steuern.

Wichtig zu wissen: Der Vertrag über die Nutzung des Dienstrades statt des Autos läuft über 36 Monate und kann von keiner der beiden Seiten gekündigt werden. Nur in Einzelfällen ist es möglich, dass der Arbeitgeber ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags macht, wobei er festgelegte Fristen einhalten muss. Das Dienstrad statt des Autos lohnt sich daher nur für die Arbeitnehmer, die wissen, dass sie die nächsten drei Jahre fest bei ihrem Arbeitgeber angestellt bleiben.

Video: Rechnet sich ein Dienstfahrrad? | Gut zu wissen

Wie wird das Dienstrad versteuert?

Die steuerliche Anrechnung des Dienstrads muss von beiden Seiten beachtet werden. Eine Steuerfreiheit kann beansprucht werden, wenn die Kosten für das Dienstrad vollständig durch den Arbeitgeber übernommen werden. Das heißt, dass er auch eventuelle Reparaturkosten trägt, sollten diese anfallen. Neben der Steuerfreiheit herrscht dann auch eine Befreiung von der Sozialversicherung.

Wird das Dienstrad für den Arbeitsweg genutzt, kann der Arbeitnehmer eine Pendlerpauschale anrechnen. Diese beträgt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und deckt sich somit mit der Pauschale, die für Autofahrer angesetzt wird.

Wichtig: Soll das Dienstrad nicht nur für Fahrten zur Arbeit und zurück, sondern auch privat genutzt werden, muss die 0,25-Prozent-Regelung beachtet werden. Diese besagt, dass der Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Listenpreises des Fahrrads versteuern muss. Das Finanzamt sieht in der Privatnutzung des Dienstrads einen geldwerten Vorteil, weil der Arbeitnehmer das Fahrrad zusätzlich zu seinem Gehalt überlassen bekommt. Als Gegenmaßnahme muss dementsprechend eine Versteuerung vorgenommen werden.

Das Dienstrad wird durch das Unternehmen geleast, daher ist es auch im Eigentum der Firma befindlich. ( Foto: Adobe Stock - peopleimages.com )

Das Dienstrad wird durch das Unternehmen geleast, daher ist es auch im Eigentum der Firma befindlich. ( Foto: Adobe Stock – peopleimages.com )

 

Was passiert nach dem Ende der Vertragslaufzeit?

Beim Dienstrad gibt es zwei Varianten, wie es zum Ende der Vertragslaufzeit weitergehen kann:

  1. Rückgabe des Fahrrads

    Der Arbeitnehmer kann ein neues Fahrrad bekommen, nachdem das vorige zurückgegeben wurde. Ein neuer Überlassungsvertrag wird geschlossen. Wichtig ist, dass das Bike in betriebssicherem und ordentlichem Zustand zurückgegeben wird.

  2. Kauf des Fahrrads

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Fahrrad zu kaufen. Kurz vor Ende der Vertragslaufzeit bekommt der Leasingnehmer, also der Arbeitgeber, ein Kaufangebot von der Leasinggesellschaft. Als Kaufpreis wird der Restwert angesetzt, der meist unter 20 Prozent des ursprünglichen Neupreises liegt.

Zu beachten ist, dass eine Kaufoption im Leasingvertrag mit Tücken behaftet sein kann. Denn es ist möglich, dass das Finanzamt diese Option derart interpretiert, dass der Nutzer, also der Mitarbeiter, der wirtschaftliche Leasingnehmer ist. Damit hätte er kein Dienstrad, sondern müsste das Fahrrad komplett versteuern. Außerdem würden Sozialabgaben darauf entfallen. Das Kaufinteresse, sollte ein solches bestehen, sollte daher immer erst zum Ende der Laufzeit verdeutlicht werden. Die Kaufoption in den Leasing- oder Überlassungsvertrag mit aufzunehmen, ist daher keine gute Idee.

Wer auf ein Dienstrad statt eines Autos setzen möchte, sollte sich die Vor- und Nachteile genauer ansehen. ( Foto: Adobe Stock - rh2010_)

Wer auf ein Dienstrad statt eines Autos setzen möchte, sollte sich die Vor- und Nachteile genauer ansehen. ( Foto: Adobe Stock – rh2010_)

 

Fazit: Lohnt sich das Dienstrad statt des Autos?

Wer auf ein Dienstrad statt eines Autos setzen möchte, sollte sich die Vor- und Nachteile genauer ansehen. Die Nachteile beziehen sich vor allem auf die steuerliche Behandlung des Fahrrads, wenn dieses mit einer Kaufoption überlassen wird. Ob und wie sehr sich ein Dienstrad lohnt, sollte daher immer individuell geprüft werden.

Dazu zählt auch eine Prüfung des Überlassungszeitraums. Es ist nicht sinnvoll, das Fahrrad zu leasen, wenn ein Arbeitgeberwechsel ansteht oder wenn die Probezeit noch nicht beendet ist. Auch bei längerer Krankheit des Angestellten ist ein Dienstrad keine gute Option.

Gleiches gilt, wenn sich die Mitarbeiterin demnächst in den Mutterschutzurlaub oder in die Elternzeit verabschiedet bzw. wenn der frischgebackene Vater seine Elternzeit antritt. Wer sich als Angestellter demnächst selbstständig machen will, sollte ebenfalls vom Dienstrad absehen. In allen anderen Fällen ist das geleaste Fahrrad eine durchaus attraktive Option.

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