Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: So fassen Sie beruflich wieder Fuß

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist eine Maßnahme zur Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit. Coaching, Weiterbildung und private Arbeitsvermittlung stehen damit offen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Arten und Verwendung

Das Jobcenter vergibt auf Antrag gern den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der der beruflichen Wiedereingliederung dient. Arbeitslose oder arbeitssuchende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den AVGS, wobei die genauen Details in § 45 SGB III geregelt sind. Es stehen verschiedene Optionen zur Wahl und wer mit dem Vermittlungsgutschein beruflich durchstarten möchte, kann sich zum Beispiel für ein Coaching oder für eine Weiterbildung entscheiden.


Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in der Kurzvorstellung

Der Vermittlungsgutschein, wie der AVGS auch in Kurzform genannt wird, gilt als wichtiges Förderinstrument und richtet sich an alle, die Arbeit suchen.

Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen werden mit dem Gutschein ebenso gefördert, wie es Arbeitssuchenden ermöglicht wird, sich an eine private Arbeitsvermittlung zu wenden.

Der AVGS bescheinigt, dass die nötigen Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung erfüllt werden. Damit ist es möglich, dass das Honorar für private Arbeitsvermittler von der Agentur für Arbeit getragen wird.

Dieses kann bis 2.000 Euro betragen, bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen werden noch einmal bis 500 Euro mehr gezahlt.

Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen werden mit dem Gutschein ebenso gefördert, wie es Arbeitssuchenden ermöglicht wird, sich an eine private Arbeitsvermittlung zu wenden. ( Foto: Adobe Stock-Winne).

Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen werden mit dem Gutschein ebenso gefördert, wie es Arbeitssuchenden ermöglicht wird, sich an eine private Arbeitsvermittlung zu wenden. ( Foto: Adobe Stock-Winne).

Verschiedene Arten des Vermittlungsgutscheins

Verschiedene Arten von Vermittlungsgutscheinen stehen zur Wahl, sie werden situationsbedingt angewendet:

  1. AVGS MAG

    Hiermit werden Maßnahmen, die direkt bei einem Arbeitgeber stattfinden, gefördert. Meist handelt es sich um Praktika oder die Möglichkeit, erst einmal zur Probe im Unternehmen zu arbeiten.

  2. AVGS MAT

    Mit diesem Gutschein sind die Maßnahmen, die bei ausgewählten Trägern durchgeführt werden, zu fördern. Es sind meistens Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen, die über diesen Gutschein finanziert werden. Deren Dauer ist auf höchstens acht Wochen begrenzt.

  3. AVGS MPAV

    Die Angebote von privaten Arbeits- und Personalvermittlern können mithilfe dieses Gutscheins gefördert werden. Konkret geht es dabei um „Maßnahmen bei einem Träger privater Arbeitsvermittler“. Der Vermittler bekommt ein Honorar, wenn der Arbeitssuchende erfolgreich in einen Job vermittelt werden konnte. Gefördert werden unter anderem das Bewerbungscoaching sowie eine Outplacement-Beratung.

Tipp: Nicht nur die Maßnahme selbst ist förderfähig, im Einzelfall können auch weitere Kosten erstattet werden. Dazu zählen beispielsweise Fahrt- und Unterkunftskosten, aber auch die Kosten für eine nötige Kinderbetreuung sowie für die Verpflegung.


Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Wer den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einsetzen möchte, muss diesen bei der Arbeitsagentur beantragen.

Wichtig: In den letzten drei Monaten muss der Betreffende für wenigstens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet gewesen sein. Außerdem müssen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein, eine Vermittlung in einen neuen Job hat nicht stattgefunden.

Für alle die, die noch nicht arbeitslos, aber von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung per AVGS.

Eine solche Situation liegt beispielsweise bei Arbeitnehmern vor, die schon gekündigt haben oder denen bereits gekündigt wurde, die aber noch keinen Anschlussjob vorzuweisen haben.

Es müssen nicht alle genannten Kriterien zutreffen: Ausreichend für die Beantragung des AVGS ist die Erfüllung einer der Voraussetzungen.

Tipp: Der AVGS kann auch nach Ermessen bewilligt werden. Beispielsweise können alle, die derzeit keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, aber als arbeitssuchend gemeldet sind, den Vermittlungsgutschein zugestanden bekommen.

Dies gilt auch für Selbstständige und Personen, die nach längerer Zeit wieder in ihren Beruf zurückkehren wollen.

Weitere Zielgruppen für die Vergabe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach Ermessen sind:

  • Studierende
  • Auszubildende
  • Soldaten nach dem Wehrdienst
  • Beschäftigte in Auffang- und Transfergesellschaften
  • Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen

Auch für diese Zielgruppen kann der AVGS für die private Arbeitsvermittlung oder für Weiterbildungsmaßnahmen infrage kommen. Nähere Auskünfte gibt der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter.

Um schneller einen neuen Job zu finden, können die Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung genutzt werden. ( Foto: Adobe Stock-A.Rein.)

Um schneller einen neuen Job zu finden, können die Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung genutzt werden. ( Foto: Adobe Stock-A.Rein.)


Verwendung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins

Die Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein liegen vor, nun gilt es diesen zu beantragen und danach einzulösen.

Denn: Es handelt sich um eine durchaus sinnvolle Maßnahme, mit der die Teilnahme am Berufsleben wieder voll und ganz möglich sein soll.

Wichtig ist jedoch, zuerst eine Maßnahme zu finden, die auf die eigenen Bedürfnisse passt und die gleichzeitig die Vorgaben erfüllt, die durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein an diese Maßnahmen gestellt werden.

Vorgehensweise vor Antritt der Maßnahme

Nachdem eine interessante Maßnahme gefunden wurde, liegt der nächste Schritt in der Kontaktaufnahme mit dem Träger der Maßnahme. Dieser prüft die Vorgaben, die für die Nutzung des AVGS einschalten sind.

Ist die Teilnahme möglich, wird dies schriftlich bestätigt. Danach muss der Vermittler beim Arbeitsamt kontaktiert werden, der bestätigen wird, dass die gewählte Maßnahme für ein berufliches Fortkommen wichtig und nötig ist. Außerdem überprüft er noch einmal die Anwendungsmöglichkeiten für den AVGS.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, versendet das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Bewilligungsbescheid mit der Zusage für die Teilnahme. Danach muss die Maßnahme nur noch angetreten werden.

AVGS für die private Arbeitsvermittlung nutzen

Um schneller einen neuen Job zu finden, können die Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung genutzt werden. Sofern mithilfe der Leistungen eines solchen Anbieters eine neue Stelle gefunden wurde, kann das Jobcenter die Kosten für die Vermittlung übernehmen. Ob eine private Arbeitsvermittlung überhaupt infrage kommt, muss der Jobvermittler beim Arbeitsamt entscheiden.

Gleichzeitig haben bei der Agentur für Arbeit Gemeldete einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein (nicht beim Jobcenter Gemeldete!), wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • in den letzten drei Monaten für mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet
  • Erhalt von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • noch keine Neuvermittlung in einen Job erfolgt
  • vom Arbeitgeber gekündigt, jedoch noch kein Anschlussjob vorhanden

Wichtig: Der Vermittlungsgutschein ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, wobei dieser meist auf drei bis sechs Monate begrenzt ist. Teilweise wird sogar die Region vorgegeben, innerhalb derer vermittelt werden soll. Die Entscheidung, wann sich die private Arbeitsvermittlung lohnt, muss daher auch nach den regionalen und zeitlichen Aspekten getroffen werden.

Wurde der Anspruch auf den AVGS positiv entschieden, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für die Arbeitsvermittlung durch private Anbieter übernehmen.

Dies gilt unter diesen Bedingungen:

  • AVGS wurde genehmigt
  • die vermittelte Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig
  • die betreffende Tätigkeit ist auf wenigstens drei Monate Dauer angelegt
  • Tätigkeit mit wenigstens 15 Wochenstunden Arbeitszeit
  • die Bedingungen hinsichtlich Region und Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins wurden eingehalten
  • die private Arbeitsvermittlung ist durch eine fachkundige Stelle zugelassen

Damit die Kosten für die Vermittlung übernommen würden, setzt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter aber noch weitere Bedingungen fest. Unter anderem darf die Beschäftigung nicht bei einem Arbeitgeber erfolgen, bei dem der Arbeitssuchende innerhalb der letzten vier Jahre länger als drei Monate beschäftigt war. Außerdem muss der Vermittlungsvertrag schriftlich geschlossen werden: Ein Vertrag per Handschlag wird nicht anerkannt.

Der Vermittler selbst muss als gewerblicher Anbieter gemeldet sein, eine entsprechende Gewerbenummer wird verlangt. Er bekommt die Förderung in Raten gezahlt, wobei die erste Rate in der Regel erst nach sechs Wochen Beschäftigung gewährt wird. Mit der ersten Rate werden 1.250 Euro gezahlt, der Restbetrag von noch einmal 1.250 Euro folgt mit der zweiten Rate. Bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen werden die zusätzlichen 500 Euro gleichmäßig aufgeteilt.

Auch wenn der Aufwand hoch erscheint, kann doch die private Arbeitsvermittlung für schnelle Erfolge bei der Jobsuche sorgen. Unter anderem redet der private Arbeitsvermittler mit potenziellen Arbeitgebern und stellt den Bewerber als ideal für die Stelle geeignet vor. Es werden umfassende Bewerberprofile erstellt, die Bewerbungsunterlagen der Jobsuchenden werden auf Herz und Nieren geprüft und gegebenenfalls verbessert. Teilweise werden auch Vorstellungsgespräche geübt, um die Chancen des Bewerbers auf die neue Stelle zu erhöhen.

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