Das Weihnachtsgeld: Alles zu Anspruch und Höhe

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Alle Jahre wieder … Stellt sich die Frage nach dem Weihnachtsgeld! Wird es gezahlt und hat ein Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf diese zusätzliche Zahlung?

Das Weihnachtsgeld: Anspruch für alle Arbeitnehmer?

Meist wird das Weihnachtsgeld im November gezahlt, teilweise auch im Dezember. Fakt ist, dass sich die meisten Arbeitnehmer darauf verlassen, diese Gratifikation gewährt zu bekommen und dass sie entsprechend den Geschenkekauf (oder zusätzliche Anschaffungen) planen.

Allerdings stellt sich die Frage, ob überhaupt jeder einen Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation hat und ob dieser immer besteht. Fakt ist, dass es sich hierbei um eine Gratifikation handelt und damit um ein beitrags- und steuerpflichtiges Einkommen. Das heißt, dass dieses 13. Monatsgehalt doch wieder den üblichen Abzügen unterliegt.

Wer hat Anspruch auf die Zusatzzahlung?

Ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht nicht, nur weil ein Arbeitsverhältnis eingegangen wurde. Sind aber entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen worden oder gehen diese aus dem Tarifvertrag bzw. aus der Betriebsvereinbarung hervor, kann sich ein Anspruch ergeben.

Dieser besteht unter Umständen auch dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, der Arbeitgeber aber die Zahlung in den letzten drei Jahren auf freiwilliger Basis geleistet hat. Rechtlich gesehen gilt das als „betriebliche Übung“ und der Arbeitnehmer darf nun davon ausgehen, dass die Zahlungen wie gewohnt weiterlaufen.

Wichtig: Die Regelungen im Arbeitsvertrag können angepasst werden, wenn zum Beispiel ein sogenannter Sanierungsvertrag geschlossen wird. Dann tritt der Tarifvertrag ein und eventuell begründete Ansprüche werden ausgeschlossen oder zumindest gekürzt. Der Arbeitsvertrag kann andere Regelungen als der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung vorsehen.

Diese Regelungen werden aber nur bindend, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Hier wird auch vom Günstigerprinzip gesprochen, auf dessen Basis das Weihnachtsgeld für Mitarbeiter gezahlt wird.

Meist wird das Weihnachtsgeld im November gezahlt, teilweise auch im Dezember.( Lizenzdoku: Adobe Stock-ajr_image( s )

Meist wird das Weihnachtsgeld im November gezahlt, teilweise auch im Dezember.( Lizenzdoku: Adobe Stock-ajr_image( s )

Ausschluss von bestimmten Arbeitnehmern: Rechtlich nicht zulässig!

Es ist rechtlich nicht möglich, Teilzeitkräfte von der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation auszuschließen, dies würde gegen die Regelungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verstoßen. Ein sachlicher Grund wäre ursächlich, ein solcher liegt hier aber nicht vor. Theoretisch ist es aber möglich, einzelne Arbeitnehmer von der Zahlung der Gratifikation auszuschließen, was häufig bei Angestellten mit einem ohnehin sehr hohen Gehalt oder bei Mitarbeitern mit leistungsabhängiger Vergütung derart gehandhabt wird.

Es ist zudem zulässig, den Anspruch auf die Zusatzzahlung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig zu machen.

Die Höhe der Gratifikation hängt daran, wie lange der betreffende Mitarbeiter bereits im Unternehmen tätig ist. Unerheblich ist dabei hingegen, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitkraft handelt.

13. Monatsgehalt wird freiwillig gezahlt (Video)

Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt freiwillig. Das heißt, dass der Arbeitgeber diese Sonderzahlung nicht verpflichtend leisten muss. Er kann sie verweigern oder auch in der Höhe kürzen. Das muss allerdings rechtzeitig angekündigt werden, außerdem muss eine entsprechende Klausel, die die Kürzung oder Einbehaltung erlaubt, bereits im Arbeitsvertrag festgehalten worden sein. Die Zahlung sollte dann aber immer mit dem Hinweis vorgenommen werden, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die keinesfalls garantiert werden könne.

Tipp: Eine solche Weihnachtsgratifikation kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs gezahlt werden. Ein entsprechender Vermerk muss im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Doch keinesfalls an versteckter Stelle, denn ansonsten kann unterstellt werden, dass die Zahlung zwar freiwillig ist, dass die entstehenden Nachteile durch den Widerruf aber möglichst nicht bekannt sein sollen. Dies wäre ein Klagegrund.

Video: Weihnachtsgeld – Die 5 größten Irrtümer zum 13. Monatsgehalt | Betriebsrat Video

Wie hoch ist die Weihnachtsgratifikation?

Die Zusatzzahlung kurz vor Weihnachten wird meist als Prozentsatz vom monatlichen Gehalt berechnet. Teilweise handhaben die Betriebe es auch so, dass tatsächlich ein vollständiges 13. Gehalt gezahlt wird.

Ein Beispiel für Sonderzahlungen, die gestaffelt berechnet werden:

  • Sechs Monate Betriebszugehörigkeit: gewährt werden 25 Prozent vom Monatsgehalt
  • 12 Monate Betriebszugehörigkeit: gewährt werden 35 Prozent vom Monatsgehalt
  • 24 Monate Betriebszugehörigkeit: gewährt werden 45 Prozent vom Monatsgehalt
  • 36 Monate Betriebszugehörigkeit: gewährt werden 55 Prozent vom Monatsgehalt

Meist findet die Auszahlung des Zusatzgeldes zusammen mit dem Gehalt statt, das im November gezahlt wird. Damit werden also zeitgleich sowohl der Arbeitslohn für den Monat als auch die Sonderzahlung ausgezahlt. Die Gratifikation wird steuerlich allerdings anders gehandhabt, denn sie wird nicht in gleicher Höhe versteuert wie das normale Gehalt. Es gibt spezielle Berechnungstabellen, mit denen die Steuerprogression, also die nachgelagerte Besteuerung, weniger hoch ausfällt.

Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt freiwillig. ( Lizenzdoku: Adobe Stock- Gennadiy Poznyakov )

Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt freiwillig. ( Lizenzdoku: Adobe Stock- Gennadiy Poznyakov )

Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen: Und was ist mit dem Weihnachtsgeld?

Die meisten Mitarbeiter legen großen Wert auf die weihnachtlichen Zusatzzahlungen, immerhin stellen sie ein zusätzliches Gehalt dar. Doch bei einer Kündigung stellt sich die Frage, was nun mit dem 13. Monatsgehalt passiert. Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einbehalten oder darf er es kürzen?

Wichtig zu wissen: Wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird oder er selbst kündigt, kann es sein, dass der Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation verwirkt ist. Entsprechende Urteile gibt es bereits, in denen deutlich wird, dass weder Kündigungsgrund noch der Fakt, wer gekündigt hat, maßgeblich sind. Die Zahlung wird von einem „ungekündigten Bestehen“ abhängig gemacht.

Besteht ein Anspruch auf Vorfälligkeit?

Angenommen, ein Arbeitnehmer scheidet im Juni 2022 aus. Hat er dann Anspruch auf 6/12 des Weihnachtsgeldes, das er üblicherweise bekommen hätte? Die Rechtssprechung ist sich in diesem Punkt einig: Ein Anrecht auf diese Sonderzahlung besteht nur, wenn diese einen Entgeltcharakter hat. Damit soll also nicht nur die Treue zum Unternehmen belohnt, sondern auch ein Teil der Arbeitsleistung bezahlt werden.

Meist wird es sich um eine Mischform handeln: Auf der einen Seite gewährt der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Form der Anerkennung über eine finanzielle Unterstützung, auf der anderen Seite bezahlt er mit dem 13. Monatsgehalt die Arbeitskraft. In der Regel kann der Anspruch auch dann geltend gemacht werden, wenn eine Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag entsprechende Regelungen vorsehen und die Zahlung ermöglichen. In dem Fall kann der Arbeitgeber auch eine anteilige Gratifikation nicht einfach einbehalten.

Die meisten Mitarbeiter legen großen Wert auf die weihnachtlichen Zusatzzahlungen, immerhin stellen sie ein zusätzliches Gehalt dar. ( Lizenzdoku: Adobe Stock- Marijus )

Die meisten Mitarbeiter legen großen Wert auf die weihnachtlichen Zusatzzahlungen, immerhin stellen sie ein zusätzliches Gehalt dar. ( Lizenzdoku: Adobe Stock- Marijus )

Der Arbeitnehmer ist längerfristig krank: Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?

Es ist möglich, das Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe zu zahlen, denn in den meisten Fällen wird keine feste Summe an die Mitarbeiter gezahlt, sondern eben ein zusätzliches Gehalt. Ebenso, wie die einzelnen Mitarbeiter ein unterschiedlich hohes Gehalt bekommen, kann die Zahlung des Weihnachtsgeldes unterschiedlich ausfallen.

Viele Arbeitnehmer arbeiten nicht die ganze Zeit bei ihrem Arbeitgeber, sondern sind zwischendurch krank oder gehen in Elternzeit und Mutterschutz. Die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag ruhen während dieser Zeit, außerdem besteht ein Kündigungsschutz.

Lange Krankenzeiten oder die Elternschaft sorgen dafür, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht mehr greift, weil die dafür gewährten sechs Wochen nicht ausreichen. Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie in der Zeit ihres Verdienstausfalls nicht wenigstens das Weihnachtsgeld gezahlt bekommen können. Auch hier gilt wieder, dass bei Zahlungen, die einen reinen Entgeltcharakter aufweisen, kein Anspruch auf eine Zahlung besteht.

Der Grund: Diese Zahlung wäre an das monatliche Gehalt angelehnt, welches in der Zeit der langfristigen Abwesenheit nicht gezahlt wird. Wenn der Angestellte drei Monate lang nicht zur Arbeit erschienen ist, kann der Arbeitgeber somit das 13. Monatsgehalt um 3/12 kürzen. Eine solche Möglichkeit zur Kürzung muss nicht zwingend vertraglich vereinbart worden sein, sie muss auch nicht im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu finden sein. Rechtlich gültig ist sie dennoch.

Soll die Gratifikation allerdings als eine Art Belohnung gelten und die Treue zum Unternehmen belohnen, ist eine Kürzung nicht möglich. Diese kann noch nicht einmal zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart werden.

Liegt eine Sonderzahlung mit Mischcharakter vor, ist die Vereinbarung über die Kürzung des Weihnachtsgeldes rechtmäßig. Ein Recht auf eine automatische Kürzung besteht jedoch nicht.

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