Spezialisierte Kliniken könnten Patienten ablehnen wegen Vorhaltevergütung

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Jedoch sieht der Verband erhebliche Schwachstellen im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die möglicherweise negative Auswirkungen auf den Erfolg der Reform haben könnten.

PKV fordert Verringerung der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent

Die geplante Vorhaltevergütung ist ein zentraler Kritikpunkt der PKV, da sie nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Darüber hinaus wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten in Zukunft weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

Verfassungsrechtliche Bedenken: PKV gegen Finanzierung des Transformationsfonds

Die PKV äußert Kritik an der geplanten Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Sie ist der Meinung, dass diese aus Beitragsgeldern der Versicherten erfolgen soll, was verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die PKV sieht die Finanzierung der Krankenhaus-Struktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder an und fordert daher eine Finanzierung aus Steuermitteln. Zudem lehnt sie die Beteiligung an Schließungskosten ab, da dies zu Verfassungsklagen führen könnte.

Mangelnde Einbindung der PKV in Gesetzentwurf kritisiert

Die Private Krankenversicherung (PKV) spielt eine bedeutende Rolle in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus gehört sie zu den wichtigsten Kostenträgern. Trotz dieser Tatsache wird ihre Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf vernachlässigt. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Reform und eine effektive Einführung neuer Finanzierungswege sicherzustellen, ist eine angemessene Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unerlässlich.

Verfassungsrechtliche Bedenken bei Finanzierung des Transformationsfonds

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings gibt es laut der Private Krankenversicherung (PKV) deutliche Schwachstellen im aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds bereiten der PKV Sorgen. Sie fordert zudem eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist wichtig, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.

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