Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten: Hilfe durch Ghostwriter möglich?

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Das Thema Ghostwriting dürfte jedem schon aus der Schule bekannt sein. Damals, als die Hausaufgaben durch den Klassenbesten erledigt und von anderen nur noch abgeschrieben wurden. Auch da war schon bekannt, dass es sich um eine nicht zulässige Vorgehensweise handelte – doch wer sich nicht erwischen ließ, war fein raus.

Wissenschaftliches Ghostwriting: Beweggründe der Auftraggeber (Video)

Die Bezeichnung „Ghostwriting“ steht dafür, dass eine schriftliche Arbeit durch eine andere Person verfasst wird und es nach außen hin scheint, als wäre das nicht der Fall. Das heißt, Person A gibt einen Schreibauftrag an Person B und erhält die fertige Arbeit.

Wissenschaftliches Ghostwriting meint nichts anderes, doch inhaltlich befasst es sich nur mit wissenschaftlichen Themen. Verfasst werden Hausarbeiten für das Studium, wissenschaftliche Publikationen oder ganze Bücher.

Manchmal werden auch nur Teile davon durch einen Ghostwriter verfasst. Die Beweggründe der Auftraggeber sind dabei vielfältig und reichen von Zeitnot über das fehlende Interesse bis hin zu fachlicher Unkenntnis.

Teilweise schätzen die Auftraggeber die geforderte Leistung nicht – sie sind eher praktisch als theoretisch orientiert und sehen den Sinn dahinter nicht, sich stundenlang vor den Rechner zu setzen und eine schriftliche Abhandlung zu einem Thema zu verfassen, welches sie in der Praxis viel besser behandeln können. Nun werden aber theoretische Leistungen gerade im wissenschaftlichen Bereich gefordert und dienen als Nachweis der Leistung bzw. der erreichten Fachkenntnis.

Video: Ghostwriter – Kommt man mit gefaketen Hausarbeiten wirklich durch? (Reportage)

Ist Ghostwriting erlaubt?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten, denn es kommt immer darauf an, was der Auftraggeber mit dem geschriebenen Text macht. Auf der einen Seite steht hier eine Dienstleistung, für die der Auftraggeber wie vereinbart zahlt. Daran ist an sich nichts Verwerfliches, solange der Kunde den vorliegenden Text nicht eins zu eins übernimmt und als sein eigenes Werk ausgibt.

Das OLG Frankfurt gibt Auftraggebern sogar Recht – allerdings muss ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ghostwriter und Auftraggeber geschlossen worden sein. Der Kunde bekommt in einem solchen Vertrag das Recht zugestanden, den fertigen Text für sich zu nutzen und unter eigenem Namen zu veröffentlichen.

Der Verfasser des Textes – der Ghostwriter also – tritt mit dem Vertrag seine Rechte am Text ab. Allerdings gibt es eine Einschränkung und die besagt, dass der Auftraggeber nur Grundlagen nutzen darf. Wenn also ein Student die Ghostwriter-Arbeit nutzen möchte, so darf er das nur in Grundzügen tun. Er muss darauf seine eigene Arbeit aufbauen und diese auch selbst schreiben.

Der Ghostwriter hingegen gibt nur die Nutzungsrechte ab, das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt bei ihm. Das, was das OLG Frankfurt für akademische Arbeiten festgelegt hat, gilt synonym auch für Bücher und andere Werke, denn das Grundprinzip bleibt bei allen Arbeiten gleich.

Das Thema Ghostwriting dürfte jedem schon aus der Schule bekannt sein. Damals, als die Hausaufgaben durch den Klassenbesten erledigt und von anderen nur noch abgeschrieben wurden. Auch da war schon bekannt, dass es sich um eine nicht zulässige Vorgehensweise handelte – doch wer sich nicht erwischen ließ, war fein raus. (#01)

Das Thema Ghostwriting dürfte jedem schon aus der Schule bekannt sein. Damals, als die Hausaufgaben durch den Klassenbesten erledigt und von anderen nur noch abgeschrieben wurden. Auch da war schon bekannt, dass es sich um eine nicht zulässige Vorgehensweise handelte – doch wer sich nicht erwischen ließ, war fein raus. (#01)

Der Student und seine wissenschaftlichen Arbeiten

Häufig zählen zu den Kunden der Texter Studenten, die wissenschaftliche Arbeiten per Ghostwriting anfertigen lassen. Das ist nicht schlimm, sofern sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. In der Realität sieht die Sache allerdings anders aus, wie schon häufiger festgestellt wurde. Eine Studentin, die sich natürlich nicht namentlich zu diesem Fall äußerte, gab zu, mit der deutschen Sprache überfordert gewesen zu sein.

Sie kam zum Studieren nach Deutschland, ohne die Sprache richtig zu beherrschen. Sie beauftragte einen Ghostwriter mit dem Verfassen der wissenschaftlichen Arbeit, weil sie einfach noch nicht in der Lage war, die Recherchequellen zu verstehen.

Die Note, die sie bekam, war überraschend gut – überraschend allerdings auch für den Dozenten. Dieser bat zum persönlichen Gespräch, was jedoch nie wahrgenommen wurde. Die Sache verlief im Sande, denn ein wirklicher Nachweis eines solchen Vergehens ist schwer, außerdem haben Dozenten viele Seminare und Studenten zu betreuen. Es ist nicht möglich, sich auf jeden Einzelnen zu konzentrieren und auch derartigen Verdachtsfällen konkret auf den Grund zu gehen. Doch was kann der Dozent überhaupt machen?

Vielen Dozenten dürfte auffallen, wenn Student X plötzlich in der schriftlichen Arbeit weitaus bessere Leistungen zeigt als bisher. (#02)

Vielen Dozenten dürfte auffallen, wenn Student X plötzlich in der schriftlichen Arbeit weitaus bessere Leistungen zeigt als bisher. (#02)

Ghostwriting an der Hochschule: Möglichkeiten des Dozenten (Video)

Vielen Dozenten dürfte auffallen, wenn Student X plötzlich in der schriftlichen Arbeit weitaus bessere Leistungen zeigt als bisher. Die Hausarbeit ist in allen Feinheiten ausgearbeitet, sprachlich korrekt und auch formal richtig.

Nun lässt sich natürlich unterstellen, dass hier ein Wissenschaftslektor am Werk war, der die Arbeit vor der Abgabe Korrektur gelesen hat. Doch angesichts der Preise für derartige Fachkräfte dürfte es nur den wenigsten Studenten möglich sein, für eine simple Hausarbeit einen Profi zu bezahlen.

Weitaus näher liegt der Verdacht des Ghostwritings, vor allem, wenn bisherige schriftliche Arbeiten des betreffenden Studenten deutlich andere Leistungen zeigten. Vor allem in Kursen und Seminaren mit nur wenigen Teilnehmern fällt so etwas auf – hier liest der Professor die Arbeiten meist noch selbst. Bei Seminaren mit vielen Studenten hingegen ist die Chance groß, nach der Abgabe bei einem anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter als beim letzten Mal „zu landen“. Unterschiede fallen dementsprechend weniger stark auf.

Allerdings hat sich der Student bei seiner Immatrikulation dazu verpflichtet, seine Arbeiten selbst zu erstellen – er verstößt mit der Beauftragung eines Ghostwriters gegen diese Bedingungen. Allerdings stellt sich die Frage, wie die Hochschule den Verstoß nachweisen oder sanktionieren möchte. Wird ein diesbezüglicher Verdacht ausgesprochen, so sollte dieser auch belegbar sein, denn immerhin kann so eine Sache Auswirkungen auf das ganze weitere Leben des Studenten haben.

Nun kann der Dozent in einem persönlichen Gespräch gezielt Fragen zum Inhalt der Arbeit stellen – wer dann nicht antworten kann, wird häufig unsicher und gesteht vielleicht sogar seine Schuld ein. Dann können die im Regelwerk der Universität genannten Sanktionen verhängt werden, die von Geldstrafen bis hin zur Exmatrikulation reichen.

Sogar im Kino wurde dieses Thema schon behandelt:

Video: DER GHOSTWRITER – Deutscher Trailer

Vorlagen vs. Plagiate (Video)

Diverse Plattformen im Netz vermitteln Ghostwriter und sichern sich in ihren AGB konsequent ab. So wird hier vermerkt, dass es sich bei den Arbeiten lediglich um Vorlagen handelt, auf denen aufgebaut werden kann. Das heißt, der Ghostwriter entwickelt praktisch das Grundgerüst, die Mauern drum herum muss der Student bzw. Auftraggeber aufbauen.

Das sieht zumindest die Theorie vor, und wenn beide Seiten einen derartigen Vertrag unterschreiben, ist zumindest der Texter auf der sicheren Seite. Doch leider nehmen es viele Auftraggeber mit Recht und Gesetz nicht ganz so genau und so werden aus Vorlagen rasch Plagiate, die eben eins zu eins angewendet werden.

Erschwerend kommt hinzu, wenn die ganze Sache nicht über eine professionelle Agentur abläuft, sondern privat geregelt wird. Der Student, der jemanden kennt, der wiederum gut schreiben kann, beauftragt diesen mit dem Verfassen der Seminararbeit. Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht zugrunde, es kommt aber seitens des Dozenten zum Verdacht des Ghostwritings.

Diese rechtliche Lage ist äußerst kompliziert und es gibt nichts, worauf sich die Beteiligten berufen können. Dabei ist das Ghostwriting ein durchaus gutes Geschäft, denn viele „private“ Texter nehmen zwar die Beträge ein, versteuern diese aber nicht.

Vor allem die, die selbst einen akademischen Hintergrund haben und dementsprechend mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut sind, werden gern „schwarz“ beauftragt. Hier kommt neben der rechtlichen Seite des Ghostwritings auch noch eine steuerlich relevante Seite dazu.

Video: Ghostwriting — Mythos und Realität

Hausarbeiten und Abschlussarbeiten

Das OLG Düsseldorf hat festgestellt, dass die Erstellung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten durch einen Ghostwriter nicht legal ist. Das heißt, dass ein Texter derartige Arbeiten besser ablehnen sollte, denn die Chance ist groß, dass der Student nicht allzu viel daran verändert und die Arbeit eben nicht als Grundgerüst und damit als Vorlage sieht.

Hier hilft auch die vertragliche Absicherung im Ernstfall kaum weiter. Bei Hausarbeiten hingegen ist der Gesetzgeber etwas großzügiger, zumal diese nicht im Maße eines Bachelor- oder Mastertitels eine fachliche Qualifizierung der besonderen Art darstellen.

Viele Studenten, die zugeben, Haus- und Seminararbeiten von Ghostwritern anfertigen zu lassen, besitzen allerdings auch das Ehrgefühl, um zu sagen, dass sie wenigstens die Abschlussarbeit lieber selbst anfertigen würden. Die „kleinen Zwischenarbeiten“, deren Stellenwert als nicht so hoch angesehen wird und die lediglich nötig sind, um die erforderlichen Scheine zu erwerben, werden daher eher von anderen Personen verfasst.

Dann allerdings auch nicht selten direkt abgegeben, ohne weiter ausgebaut oder angepasst zu werden. Ob das für den späteren Arbeitgeber zählt? Dies weiß niemand so genau, denn so mancher Student ist davon überzeugt, dass es lediglich auf die Abschlussarbeit ankomme.

Der Arbeitgeber könne sich im täglichen Berufsleben ein Bild von der Leistungsfähigkeit seines Mitarbeiters machen – im Studium erbrachte schriftliche Arbeiten zählen da wohl nicht. Allerdings mag es durchaus Arbeitgeber geben, die dem Angestellten mit einer solchen Einstellung von vornherein Unehrlichkeit und Bequemlichkeit unterstellen.

Da kann der Student noch so oft mit dem Argument kommen, er habe einen akuten Zeitmangel, wenn viele Hausarbeiten zeitgleich für die einzelnen Fächer zu erstellen sind. Letzten Endes dürfte es eine Frage der Ehre sein, denn wer kann schon stolz auf sein abgeschlossenes Studium sein, welches auf Scheinen basiert, die im Prinzip jemand anderes zu verantworten hat?


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild:  Simon Bratt -#01: Creations -#02: Imilian

Keine Kommentare

  1. Ich arbeite derzeit viel mit Ghostwritern im Rahmen eines Projekts zusammen und habe aus diesem Grund diesen interessanten Fachartikel über das Thema „Hilfe durch Ghostwriter möglich“ gelesen. Ich habe den Artikel mit Freude gelesen. Danke für das Verfassen dieses informativen Fachartikels.

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