Minijob: Krankenversicherung: Ja oder nein?

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Minijob und Krankenversicherung? Geht das wirklich und ist der Minijobber in einer regulären Kasse versichert und profitiert wie Vollzeitbeschäftigte von einem Versicherungsschutz? Aussagekräftige Antworten gibt es hier.

Minijob und Krankenversicherung: 1 Cent kann den Unterschied machen

Ist man bei einem Minijob automatisch krankenversichert? Nein, man ist nicht automatisch mit einem Minijob in der Krankenversicherung abgesichert. Es gibt aber Ausnahmen. Welche das sind und was für Vorteile geringfügig Beschäftigte haben, ist Thema des Beitrags.

  • Ab wann ist man als Minijobber krankenversicherungspflichtig
  • 451 Euro oder 450 Euro? Wo Arbeitnehmer am meisten profitieren
  • Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Auf Gehaltsgrenzen achten
  • Welche Kosten entstehen Arbeitgebern?
  • Wechsel in die Festanstellung
  • Typische Minijobs: Beispiele aus der Praxis

Minijob und Krankenversicherung: Ab wann ist man krankenversicherungspflichtig?

Eine wichtige Frage für geringfügig Beschäftigte wie Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss laut allgemeiner Krankenversicherungspflicht (§ 193 III VVG) auf jeden Fall in einer Krankenversicherung sein. Die Frage ist, wie er versichert ist.

Der Arbeitgeber muss bei einem 450-Euro-Job pauschal 13 Prozent an die Krankenversicherung entrichten. Jedenfalls, wenn der Versicherte bei einer gesetzlichen Kasse Mitglied ist. Auch Minijobber ohne ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis müssen einen kleinen Betrag (3,6 Prozent) zahlen.

Ist der Minijobber anderswo Vollzeit beschäftigt, zahlt er ohnehin schon seine üblichen Beträge und für den Minijob muss nicht extra eine neue Krankenversicherung bei einer Krankenkasse (etwa als Familienversicherung) abgeschlossen werden.

Ist der Minijobber anderswo Vollzeit beschäftigt, zahlt er ohnehin schon seine üblichen Beträge und für den Minijob muss nicht extra eine neue Krankenversicherung bei einer Krankenkasse (etwa als Familienversicherung) abgeschlossen werden.

Ist der Minijobber anderswo Vollzeit beschäftigt, zahlt er ohnehin schon seine üblichen Beträge und für den Minijob muss nicht extra eine neue Krankenversicherung bei einer Krankenkasse (etwa als Familienversicherung) abgeschlossen werden. (#01)

451 Euro oder 450 Euro? Ein winziger Betrag mit Konsequenzen

Übt der Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus oder tritt man eine neue Tätigkeit an, kann die Grenze von monatlich 450 Euro leicht überschritten werden. Das hat Auswirkungen auf die Regelung von Minijob und Krankenversicherung.

Denn der Beschäftigte befindet sich nun oft in der Gleitzone zwischen 450,01 Euro und 850 Euro Monatsgehalt. Er ist nun versicherungsrechtlich ein sogenannter „Midijobber“. Und damit kein Minijobber mehr.

Aufwendig wird es jetzt vor allem für Arbeitgeber: Er muss das geänderte Beschäftigungsverhältnis ändern und den Sozialversicherung melden und auch die Rentenversicherungspflicht tritt ein. Der bürokratische Aufwand erhöht sich häufig. Dafür können Sozialabgaben niedriger ausfallen als beim Minijob. In der Praxis kommt es nach dem Midijob aber häufig zu einer Festanstellung, da dies vielfach im Interesse von Arbeitgeber wie Arbeitnehmer liegt.

Midijob: Das passiert, wenn Minijobber zu viel verdienen

Arbeitnehmer müssen zwar Sozialabgaben führen, die aber geringer als bei einer regulären Beschäftigung ausfallen. Je nach Höhe beträgt dieser Anteil zur Sozialversicherung 11 bis 21 Prozent. Aber noch wichtiger fürs Thema: Der Midijobber ist im Gegensatz zum Minijobber regulär krankenversichert. Ist der Beschäftigte erkrankt, bedeutet das zum Beispiel Anspruch auf Lohnfortzahlung oder bei Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Weiteres Gedankenspiel: Ein Minijobber, der mit einem neuen Job sogar über die Beträge des Midijob von 850 Euro hinausgeht, gilt hingegen schon als normaler Vollzeitbeschäftigter und ist von den üblichen Regelungen bei Krankenversicherung inklusive Rentenversicherungspflicht betroffen.

Minijob und Krankenversicherung: Auf die Gehaltsgrenze achten (Video)

Tipp: Wer nur einen Minijob ausüben möchte, sollte auf jeden Fall unter den 450 Euro Monatslohn bleiben, weil mit einem aufgestockten Gehalt von 450 Euro und 1 Cent sofort die Gleitzonen-Regelung greift. Auch Arbeitslosenversicherung müsste er dann zahlen. Der Arbeitgeber muss genauso darauf achten. Vor allem, wenn er nur Minijobber wünscht beziehungsweise keinen Bedarf für ein größeres Beschäftigungsverhältnis hat.

Sobald eine Pflicht zur Krankenversicherung mit Zahlungen an die Krankenkasse greift, verändert sich nämlich immer auch das Verhältnis Beschäftigter zu Arbeitgeber. Egal, ob man in einer günstigen Familienversicherung versichert ist. Und eine Situation tritt ein, wo der Arbeitnehmer immer mehr in den Betrieb hineinwächst. Ist dies von Chefseite nicht erwünscht, können auch Konflikte auftreten, welche das Verhältnis belasten können.

Folgendes Video beantwortet die spannende Frage, ob man eigentlich mehrere geringfügige Beschäftigungen haben darf. Ja, das ist möglich. Aber wie so oft muss man ein dickes „Aber“ dahinter setzen. Wo die Einschränkungen für Arbeitnehmer liegen, erfährt man im Video.

Video: Darf ich mehrere geringfügige Beschäftigungen (Minijobs/450-Euro-Jobs) haben?

Minijob und Krankenversicherung: Welche Kosten müssen Arbeitgeber übernehmen?

Wichtig: Es gelten hier Regelungen für Minijobber, die mehr als 70 Tage pro Jahr beschäftigt sind. Egal, ob im Nebenjob oder als momentan Arbeitssuchender. Für saisonale Arbeitskräfte können andere Beschäftigungsarten sinnvoller sein (kurzfristige Beschäftigung).

Checkliste: Kosten des Arbeitgeber bei einem Minijob

  • Arbeitgeber tragen einen großen Teil anfallender Kosten
  • Pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent), zur Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Steuern (2 Prozent pauschal). Abgaben zur Unfallversicherung können variieren
  • gewerbliche Arbeitgeber zahlen höhere Beträge (maximal 31,2 Prozent vom Verdienst des Minijobbers) und müssen diese auch monatlich bei der Minijob-Zentrale melden.
  • private Arbeitgeber (Haushalte mit Putzfrau z.B.) zahlen niedrigere Abgaben (maximal 14,74 Prozent)
  • geringe Umlagen bei Krankheit (0,9 Prozent) oder Schwangerschaft (0,24 Prozent) des Minijobbers

Auf den ersten Blick viele Abgaben, die sich aber relativieren. Denn die Beliebtheit der Beschäftigungsform ist ungebrochen. Es lohnt sich offenbar für viele Arbeitgeber, Mitarbeiter für ein paar Stunden in der Woche einzustellen. Und weil viele Minijobber und Arbeitgeber gar keine Vollzeit-Stellen mit Arbeitslosenversicherung und weiteren Abgaben anstreben, sondern im Nebenjob bleiben möchten, halten sich Konflikte hinsichtlich des Status der Beschäftigung oft in Grenzen.

Interesse an einem Minijob? Typische wie ungewöhnliche Berufe im Überblick

Lust auf eine geringfügige Beschäftigung? Hier gibt es einen Überblick über beliebte, aber auch überraschende Tätigkeiten, die oft auch ständig nach neuen Mitarbeitern suchen. Entweder in Form einer kurzfristigen Beschäftigung (maximal 70 Tage jährlich) oder als längerfristiger Minijob.

  • Servicekräfte in Cafés oder Restaurants
  • Tierbetreuung (Dog-Sitter)
  • Gärtner in Privathäusern
  • Bürogehilfe
  • Wachschutz
  • Fahrradkurier
  • Zeitungen austragen
  • Aushilfe an der „Tanke“
  • Nachhilfe (ideal für Studenten)
  • Regale auffüllen
  • Claqueure im Publikum (Stimmung machen vor TV-Shows)
  • Weihnachtsmann
  • Gamer (um Computerspiele zu testen)
  • Mystery Shopper (testen Supermärkte oder Drogerien auf Kundenfreundlichkeit)

Das Schöne: Die große Flexibilität. Wer nur als Minijobber tätig sein will, zum Beispiel weil der Partner Hauptverdiener ist, hat viele Chancen zur Selbstverwirklichung. Und eben noch genug Freizeit, damit alles nicht zu stressig wird. Bei der Vielfalt an Minijobs sollte eine geringfügige Beschäftigung nicht scheitern.

Sobald eine Pflicht zur Krankenversicherung mit Zahlungen an die Krankenkasse greift, verändert sich nämlich immer auch das Verhältnis Beschäftigter zu Arbeitgeber. Egal, ob man in einer günstigen Familienversicherung versichert ist.

Sobald eine Pflicht zur Krankenversicherung mit Zahlungen an die Krankenkasse greift, verändert sich nämlich immer auch das Verhältnis Beschäftigter zu Arbeitgeber. Egal, ob man in einer günstigen Familienversicherung versichert ist.(#03)

Minijob und Krankenversicherung: Wechsel in eine Festanstellung lohnt sich ab Januar 2019

  • Trotzdem:
    Es kommt natürlich vor, dass ein Minijobber in eine Festanstellung beim gleichen oder einem anderen Unternehmen antritt. Wie funktioniert der Übergang gerade im Hinblick auf den Bereich Krankenversicherung?
  • Grundsätzlich:
    Wieviel jetzt an Beiträgen in die Krankenversicherung zu entrichten ist, hängt davon ab, wie viel jeder Arbeitnehmer in der Festanstellung verdient. Die Beträge teilen sich ab Januar 2019 Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte, eine frühere Regelung wurde wieder eingeführt.
  • Das bedeutet:
    Wer im Minijob nicht krankenversichert war bzw. anderweitig versichert sein musste (Versicherungspflicht) für den wird es attraktiver, in eine Festanstellung zu wechseln. Die Beträge sinken ab Januar 2019!

Unverzichtbare Adressen zum Thema:

Minijob und Krankenversicherung? Hier gibt es jede Menge Lesestoff für Interessierte.

Die Minijob-Zentrale 

Herausgeber:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Tel. 0234/304 – 0
Fax 0234/304 – 66050
E-Mail an die Zentrale der KBS

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

GKV-Spitzenverband

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kann genau erklären, ab wann die Versicherungspflicht greift und wie hoch die Beiträge sind, die der Arbeitgeber und im Zweifelsfall auch der Arbeitnehmer zu entrichten hat. Eine hochspannende Webseite zum gesamten Komplex der gesetzlichen Kassen.

Verband der Gesetzlichen Krankenkassen

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Webseite GKV

 

Wer genug verdient oder selbstständig tätig ist, kann sich auch bei einer privaten Krankenversicherung anmelden.

Wer genug verdient oder selbstständig tätig ist, kann sich auch bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. (#03)

Verband der privaten Krankenkassen

Wer genug verdient oder selbstständig tätig ist, kann sich auch bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Ob es sich lohnt und bei welcher Gesellschaft es individuell am sinnvollsten erscheint, kann nur jeder Versicherte selbst klären.

Die wichtigen Kontaktadressen gibt es hier im Überblick:

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln

Webseite PKV

Behandelt werden auf dem Internetauftritt alle relevanten Themen zum Bereich Krankenversicherung. Wahlfreiheit heißt in diesem Zusammenhang das Zauberwort. Und natürlich gibt es auch Minijobber, die privat krankenversichert sind. Eine solche Versicherung schließt die Tätigkeit in einer geringfügigen Beschäftigung nicht aus.

Resümee

Eine Kombination Minijob und Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Arbeitnehmer müssen sich zwar bei Krankheit absichern, aber das erfolgt eher über den Vollzeitjob oder im Zweifel über die Arbeitsagentur. Die Arbeitgeber haben hingegen die Pflicht, pauschale Beträge von 13 Prozent zu entrichten. Ob es günstiger sein könnte, den Arbeitnehmer in eine feste Anstellung zu übernehmen, kann nur der Arbeitgeber individuell beurteilen. Nämlich, wie viel Arbeit in seiner Firma ansteht.

Es bleibt immer die Frage, ob der Minijob dauerhaft eine Option bleiben soll oder ob der Beschäftigte nicht doch mit einer Festanstellung liebäugelt. Dann entfällt natürlich die Frage nach Minijob und Krankenversicherung. Vielleicht hat der Arbeitnehmer schlicht kein Interesse, mehr als die vereinbarte Zeit mit dem jeweiligen Gehalt tätig zu sein. Vielleicht benötigt er auch das Geld nicht so dringend. Denn wenn man anderweitig und ordentlich krankenversichert ist, entfallen ohnehin die Fragen nach dem größeren Schutz durch eine reguläre Krankenversicherung.

Freilich: Kommt es zu einer hohen Nachfrage und benötigt der Chef deshalb einen Angestellten auf Vollzeit-Basis, kann es unter Umständen passieren, dass ein Minijobber komplett seinen Arbeitsplatz verliert. Das wäre dann wohl nicht im Interesse des geringfügig Beschäftigten. Um eine solche Situation zu verhindern, muss man das Ohr im Betrieb haben, sich genauestens über mögliche Entwicklungen informieren und im Zweifel einen neuen Job auf Basis eines Minijobs suchen beziehungsweise auch die Vollzeit-Position annehmen. Die Konjunktur ist günstig und vor dieser Entscheidung stehen momentan Tausende von Minijobbern aus allen möglichen Branchen.

Die neuen Regelungen bei festen Arbeitsverhältnissen ab Januar 2019 sind jedenfalls arbeitnehmerfreundlich. Der Arbeitgeber muss wieder die Hälfte der Krankenkassenbeiträge übernehmen. Gute Nachrichten für abhängig Beschäftigte, die angesichts der momentan guten Konjunktur für Chefs verkraftbar sein sollten.


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