uniVersa schließt Haftungsrisiken für Arbeitgeber aus
Der Clou hierbei: Eine feste Beitragsgarantie schließt das Haftungsrisiko des Arbeitgebers aus.
Innovative Problemlösung
Bei fondsgebundenen Tarifen müssen Arbeitgeber eine Mindestleistung in Form der eingezahlten Beiträge garantieren. Erreicht der gewählte Fonds die erforderliche Performance nicht, haftet der Arbeitgeber über die so genannte Ausfallhaftung für den nicht erreichten Teil. Die Versicherer müssen über dieses Haftungsrisiko umfangreich informieren und verlangen häufig eine Enthaftungserklärung des Arbeitgebers. An der scheitern in der Praxis jedoch häufig Beratungsgespräche. Die uniVersa bietet jetzt eine neue innovative Problemlösung an. Über den integrierten DWS-Garantiefonds "FlexPension" mit Höchststandgarantie werden die eingezahlten Beiträge abgesichert. Damit entstehen keinerlei Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und es braucht auch keine Enthaftungserklärung vereinbart werden.
Mehr Flexibilität
Ist das Sicherungsziel der eingezahlten Beiträge über die gesamte Laufzeit bereits vorzeitig erreicht, können Kunden ihre Anlagestrategie flexibel optimieren und zum Beispiel in ertragreiche Aktienfonds umschichten. Das bieten bisher kaum Anbieter am Markt. Der Rentenbeginn und erforderliche Garantiezeitraum kann zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr frei gewählt werden. Je nach steuerlicher Situation und Start des Ruhestandes bleibt damit genügend Flexibilität erhalten. Im Erlebensfall wird eine lebenslange Rente gezahlt. Alternativ kann eine Kapitalabfindung oder Teilauszahlung gewählt werden. Im Todesfall wird das vorhandene Beitragsguthaben für die Hinterbliebenen verrentet. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann der Vertrag weitergeführt oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.
VWL als Renditeturbo
Die Beitragsgarantie bei der fondsgebundenen Direktversicherung ist bereits ab 40 Euro möglich. Damit kann das Erfolgsmodell auch für die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche Altersvorsorge angewandt werden. Bis Ende 2008 bleiben Einzahlungen komplett sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitgeber profitieren hierbei von geringeren Lohnnebenkosten. Arbeitnehmer können ihren Nettoaufwand oftmals halbieren bzw. bei gleichem Nettogehalt doppelt so viel für wichtige Altersvorsorge investieren. Als Ergänzung kann für den Fall einer Berufsunfähigkeit noch eine Beitragsbefreiung und monatliche Rente mitversichert werden. Bei einer vom Arbeitsgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel anstelle einer Gehaltserhöhung, bleiben die Einzahlungen auch über 2008 hinaus sozialabgaben- und steuerfrei.
Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.
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