Wissenswertes zum Thema Arbeitskleidung: Rechte, Pflichten und Vorschriften

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Unter den alltäglich benötigten Dingen für den Arbeitstag gehört die Arbeitskleidung für viele Angestellte zu den wichtigsten Aspekten. Arbeitskleidung ist jedoch ein weit gefasster Begriff, der manchmal missverständlich verwendet wird. Häufig ist damit sowohl Kleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild der Angestellten als auch Schutzkleidung für die Arbeitssicherheit gemeint.

Zwischen diesen beiden Kategorien bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, auch was die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrifft. Hier erfahren Sie Wissenswertes und Tipps für die Praxis des Berufslebens.

Arbeitskleidung in Unternehmen (Video)

Mit dem Begriff Arbeitskleidung ist in der Regel solche Kleidung gemeint, die einerseits für den jeweiligen Beruf funktional und andererseits Grundstein eines einheitliches Erscheinungsbildes ist. In Branchen wie der Kranken- und Altenpflege gehört beispielsweise der weiße Kittel in vielen Unternehmen zur vorgeschriebenen Arbeitskleidung. Auch Verkäufer tragen in einigen Geschäften einheitliche Oberbekleidung mit einem Branding des Geschäfts oder Unternehmens. Das gilt außerdem für das Gastgewerbe und einige andere Berufsgruppen.

Arbeitskleidung aus dieser Kategorie erfüllt vor allem den Zweck, dass Angestellte für Kunden direkt als solche erkennbar sind. Zusätzlich soll ein einheitliches Erscheinungsbild aller Mitarbeiter gegeben sein. Das kann Gründe der Kundenbindung, des Wiedererkennungswertes von Unternehmen und andere Ansätze haben.

Gleichzeitig sollten die Kleidungsstücke funktional sein. So haben Arztkittel beispielsweise praktische Taschen und bestehen aus einem Material, welches für die Kochwäsche und chemische Reinigung geeignet ist.

Bei Berufsbekleidung für Kellner bietet die Schürze einerseits Schutz vor Verunreinigung der übrigen Kleidung und verfügt zudem über eine praktische Tasche im Bauchbereich. Typische Arbeitshosen für Handwerker haben verstärkte Kniepartien und ebenfalls viele praktische Taschen.

Video: Arbeitskleidung, was ist erlaubt?

Schutzkleidung: Besondere Arbeitskleidung zum Schutz der Arbeitnehmer

Ein deutlicher Unterschied zur Arbeitskleidung besteht bei der Schutzkleidung. Sie ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben und soll den Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit schützen. Verpflichtend ist Schutzkleidung in einigen Handwerksberufen, wie etwa dem des Schweißers. Schutzkleidung besteht häufig nicht nur aus einem Oberteil und einer Hose. Hinzu kommen oft Sicherheitsschuhe, eine schützende Kopfbedeckung, Handschuhe und Schutz für die Augen für die Arbeit.

Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer entscheiden darüber, ob solche Schutzkleidung getragen wird. Sie ist in bestimmten Berufsgruppen gesetzlich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben und daher verpflichtend. Darüber hinaus stellen jedoch auch manche Arbeitgeber außerhalb dieser Berufsgruppen ihren Angestellten leichte Schutzkleidung für ihre Tätigkeit. Das ist vorwiegend im Bereich der handwerklichen Berufe der Fall.

Ein wichtiger Teil der Dienstkleidung sind in einigen Berufen die Sicherheitsschuhe. (#01)

Ein wichtiger Teil der Dienstkleidung sind in einigen Berufen die Sicherheitsschuhe. (#01)

Wissenswertes über Arbeitsschuhe oder Sicherheitsschuhe

Ein wichtiger Teil der Dienstkleidung sind in einigen Berufen die Sicherheitsschuhe. Das gilt auf dem Bau ebenso, wie in Großküchen. Beim Kauf von Sicherheitsschuhen sollten Arbeitnehmer sich vorab über die Schutzklassen informieren und die geforderte Sicherheitsklasse bei ihrem Chef erfragen.

Unterschieden werden:

  • SB: Sicherheitsschuhe mit Grundanforderungen
  • S1: Sicherheitsschuhe, die antistatisch sind, eine öl- und benzinresistente Sohle haben und bei denen eine Energieaufnahme im Fersenbereich gegeben ist.
  • S1P: wie S1, jedoch zusätzlich durchtrittsicher
  • S2: wie S1, zusätzlich aber bedingt wasserdicht
  • S3: wie S2 mit zusätzlicher Durchtrittsicherheit
  • S4: Schutz wie bei S2, allerdings als Stiefel geschnitten und wasserdicht
  • S4: entspricht den Schutzanforderungen von S4 und ist zusätzlich durchtrittsicher

In einigen Berufen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen vorgeschrieben und im Rahmen des Arbeitsschutzes geregelt. Darunter fallen viele Arbeiten auf Baustellen, in Laboren und Großküchen, im Reinigungsgewerbe und Gesundheitswesen. Gehören die Sicherheitsschuhe nicht zur vorgeschriebenen Dienstkleidung, entscheidet der Arbeitnehmer selbst, ob er sie zum eigenen Schutz tragen möchte oder auf herkömmliche Schuhe zurückgreift.

Im Hinblick auf Arbeitskleidung und Schutzkleidung haben Arbeitnehmer einige Pflichten, können ebenso jedoch auf gewisse Rechte zurückgreifen. Ist Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss ein Arbeitnehmer diese während der Tätigkeit tragen. (#02)

Im Hinblick auf Arbeitskleidung und Schutzkleidung haben Arbeitnehmer einige Pflichten, können ebenso jedoch auf gewisse Rechte zurückgreifen. Ist Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss ein Arbeitnehmer diese während der Tätigkeit tragen. (#02)

Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer rund um Arbeitskleidung (Video)

Im Hinblick auf Arbeitskleidung und Schutzkleidung haben Arbeitnehmer einige Pflichten, können ebenso jedoch auf gewisse Rechte zurückgreifen. Ist Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss ein Arbeitnehmer diese während der Tätigkeit tragen. Das gilt auch für vom Arbeitgeber vorgeschriebene Arbeitskleidung. Verstößt ein Arbeitnehmer dagegen und trägt die Kleidung nicht oder nur teilweise, kann der Chef ihn abmahnen.

Sollte auch dann keine Arbeitskleidung getragen werden, ist eine Kündigung nach einer weiteren Abmahnung zulässig. Die Weisungsbefugnis des Chefs gilt auch für das Tragen von bestimmtem Schmuck, Unterwäsche und die Frisur der Angestellten.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beispielsweise ein Zopf oder Piercings im Arbeitsalltag eine Gefahrenquelle darstellt, weil sie beispielsweise in eine Maschine geraten könnte. Dann müssen Angestellte die Haare hochstecken und Schmuck während der Arbeitszeit ablegen oder abkleben. Außerdem gelten in einigen Berufen bestimmte Hygienevorgaben, die das Tragen eines Haarnetzes erforderlich machen.

Auf das Tragen von Unterwäsche können Arbeitgeber nur dann bestehen, wenn sie die Dienstkleidung als Leihgabe stellen und diese später an den Arbeitgeber zurückgegeben wird. Hier erfahren Sie mehr zu den Pflichten des Arbeitnehmers rund um die Arbeitskleidung.

Gleichzeitig haben Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Dienstkleidung einige Rechte. So können die entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für alle Arten von vorgeschriebener Schutzkleidung und für Arbeitskleidung, die nicht in der Freizeit getragen wird.

Ebenso ist die Reinigung dieser Kleidungsstücke steuerlich absetzbar. Dazu sollten Arbeitnehmer die Rechnungen für ihre Dienstkleidung, Reinigungen und eventuell erforderliche Reparaturen aufbewahren und bei der nächsten Steuererklärung nutzen.

Außerdem haben Angestellte in vielen Betrieben ein Mitbestimmungsrecht. Bei großen Unternehmen übernimmt dieses Mitbestimmungsrecht meistens der Betriebsrat. Wenn Arbeitskleidung vom Chef vorgegeben wird, lässt sich meistens noch über den genauen Umfang und das Erscheinungsbild sprechen.

Video: 4 häufige Fehler bei der Steuererklärung: 2. Arbeitskleidung

Passende Arbeitskleidung und Schutzkleidung kaufen

In einigen Unternehmen werden Arbeits- und Schutzkleidung vom Betrieb gestellt. Arbeitnehmer müssen sich daher nicht um deren Beschaffung kümmern. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Kleidung mit dem Logo oder Namen und Adresse des Konzern bedruckt oder bestickt wird.

In anderen Fällen bleibt der Kauf entsprechender Dienstkleidung den Angestellten überlassen. Manchmal gibt es in solchen Fällen Vorgaben zu Schnitt oder Farbwahl der Kleidung. Besonders einfach können Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung online bestellen.

Hier besteht eine große Auswahl unterschiedlicher Hersteller und sowohl moderner als auch klassischer Schnitte und Designs. Meistens sind auch die Preise für Berufsbekleidung im Internet günstiger, als bei niedergelassenen Fachhändlern vor Ort. Ein weiterer Vorteil des Onlinekaufs ist die damit verbundene Bequemlichkeit, die den Weg zum Geschäft erspart. Wer hingegen Beratung benötigt oder bei seiner Kleider- und Schuhgröße unsicher ist, kann ein Fachgeschäft aufsuchen.

Wo keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, kann das Unternehmen beispielsweise das Tragen einer bestimmten Farbe oder Art von Dienstkleidung vorgeben. (#03)

Wo keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, kann das Unternehmen beispielsweise das Tragen einer bestimmten Farbe oder Art von Dienstkleidung vorgeben. (#03)

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber beim Thema Arbeitskleidung

Pflichten im Bezug auf die Arbeitskleidung gibt es nicht nur für Angestellte. Auch Arbeitgeber sollten sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen. Die beziehen sich vor allem auf solche Berufe, wo das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben ist.

In diesen Fällen muss das Unternehmen seinen Angestellten die Kleidung entweder stellen oder die Kosten für den Kauf erstatten. Grundlage für diese Pflicht ist das Arbeitsschutzgesetz. Hält sich ein Arbeitgeber nicht daran, begeht einer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Kommt es im schlimmsten Fall zu einer Verletzung oder einem Unfall während der Arbeitszeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Doch nicht nur die Bereitstellung der vorgeschriebenen Schutzkleidung gehört zu den Pflichten des Unternehmens. Ebenso muss die Kleidung voll funktionsfähig und in einem akzeptablen Zustand sein. Ist die Schutzfunktion durch Abtragung oder Schäden nicht mehr gegeben, ist der Arbeitgeber zum Austausch der Kleidung oder zur Reparatur verpflichtet.

Zu den Rechten des Unternehmens gehört, dass es seinen Mitarbeitern in einem gewissen Rahmen Vorgaben zur Wahl der Arbeitskleidung machen kann. Wo keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, kann das Unternehmen beispielsweise das Tragen einer bestimmten Farbe oder Art von Dienstkleidung vorgeben.

So hat ein Restaurantbetreiber die Möglichkeit, von seinen Angestellten schwarze Arbeitskleidung zu verlangen. Ebenso kann ein Handwerksmeister vorgeben, dass seine Mitarbeiter Overalls tragen müssen.

Um Unstimmigkeiten und Ärger vorzubeugen, hilft es, gemeinsam mit den Angestellten über die Art der Kleidung für den Arbeitsalltag zu entscheiden.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Phovoir-#01: trabachar  -#02: Monkey Business Images -#03: michaeljung

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