Sonderurlaub bei Umzug: Gesetzlicher Anspruch oder freiwillige Leistung?

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In vielen Bereichen gehen die Meinungen zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auseinander. So auch beim Sonderurlaub bei Umzug. Besteht ein Anspruch darauf?

Sonderurlaub bei Umzug: Was ist überhaupt Sonderurlaub?

Die Regel besagt, dass es Lohn oder Gehalt nur gegen Arbeit gibt. Das ist beiden Seiten gegenüber fair und benachteiligt niemanden. Doch ist der gewünschte Sonderurlaub bei Umzug eine Ausnahme von dieser Regel? Ist der Arbeitnehmer mit einer solchen Arbeitsfreistellung tatsächlich dazu berechtigt, Forderungen auf die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt zu stellen?

Wie der Name schon vermuten lässt, geht es bei einem „Sonderurlaub“ um etwas anderes als um den üblichen Erholungsurlaub.

Letzterer muss vom Arbeitgeber laut geltendem Arbeitsrecht erlaubt werden, damit der Arbeitnehmer genügend Gelegenheit zur Erholung bekommt. Der Erholungsurlaub stellt damit eine Ausnahme zur oben genannten Regelung dar und ist als solcher auch im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben. Beim Sonderurlaub liegt die Sache ein wenig anders und hier haben nur wenige Anspruchsmöglichkeiten darauf.

Wichtig sind für das Geltendmachen von Ansprüchen die folgenden Punkte:

  • es handelt sich um eine vorübergehende Verhinderung (keine erhebliche Dauer)
  • es handelt sich um einen anderen Grund als eine Erkrankung
  • es trifft keiner der anderen Gründe für eine bezahlte Freistellung zu (Gesetz, Regelungen im Arbeitsvertrag, Regelungen in der Betriebsvereinbarung, Regelung im Tarifvertrag)

Maßgeblich für eine bezahlte Freistellung ist der § 37 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes, sofern es sich um eine Freistellung für die Tätigkeit im Betriebsrat handelt. Doch dies ist bei einem Sonderurlaub bei Umzug natürlich nicht der Fall, hier kann der Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub nach TVöD bestehen.

Sind Regelungen zum Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag möglich?

Der Arbeitsvertrag wird zwischen beiden Parteien geschlossen. Auf der einen Seite steht der Arbeitnehmer, auf der anderen der Arbeitgeber. Es herrscht Vertragsfreiheit, wenngleich einige Punkte zu beachten sind, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben und die dafür sorgen sollen, dass der Arbeitnehmer ausreichend geschützt wird.

Teilweise ist auch der Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag geregelt. Ebenso können aber auch Ausschlüsse dort genannt werden, durch die die Anzahl der Tage für den Sonderurlaub reduziert wird. Wichtig: Nicht jede vertragliche Regelung ist auch wirklich wirksam. Bei Unsicherheiten sollte daher der Fachanwalt für Arbeitsrecht befragt werden.

Enthält der Arbeitsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen, kann eine Betriebsvereinbarung greifen. Außerdem ist es möglich, dass im geltenden Tarifvertrag eine Regelung zum Sonderurlaub inbegriffen ist, sofern das Arbeitsverhältnis überhaupt unter einen solchen Vertrag fällt. Besonders vorteilhaft ist es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denn für sie greift der Tarifvertrag TVöD und hier der § 29. Dieser regelt spezifisch die Rechte der Angestellten für die Beantragung von Sonderurlaub.

Besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf den bezahlten Sonderurlaub bei Umzug, kann immer noch die unbezahlte Variante infrage kommen. Der Arbeitnehmer wird dann für die benötigte Anzahl von Tagen freigestellt, erhält während dieser Zeit aber keinen Lohn oder kein Gehalt. Wichtig: Viele Arbeitgeber verlangen einen Nachweis über den Grund des Sonderurlaubs, ehe er gewährt wird. Aus diesem Nachweis müssen Name und Personalien des Angestellten hervorgehen.

 Teilweise ist auch der Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag geregelt

Teilweise ist auch der Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag geregelt. (#02)

Sonderurlaub bei Umzug und in weiteren Fällen (Video)

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 616 die Ansprüche von Arbeitnehmern in puncto Sonderurlaub bei Umzug sowie in weiteren Fällen. So muss der Arbeitgeber zum Beispiel einen Arztbesuch gestatten, wenn der Arbeitnehmer den Termin nicht beeinflussen kann und wenn sich Arbeits- und Praxiszeiten überschneiden.

Solche Ansprüche entfallen, wenn im Unternehmen Gleitzeit besteht und der Arzttermin außerhalb der Kernzeit liegt. Diese Zeit kann nachgearbeitet werden. Auch eine Operation, die nicht mit der Leistungsfähigkeit, die für den betreffenden Job gefordert wird, wichtig ist, ergibt keinerlei Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

Auch im Todesfall besteht Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Sonderurlaub erlaubt. Verstirbt der Ehepartner, beläuft sich die maßgebliche Dauer des Sonderurlaubs sogar auf drei Tage. Ansonsten sind es zwei Tage, sofern der Verstorbene in einem Haushalt mit dem Angestellten gelebt hat und es sich um einen nahen Angehörigen handelt.

Ansonsten muss nur ein Tag Sonderurlaub gewährt werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kennt keine solchen Unterscheidungen und stellt Arbeitnehmer zwei Arbeitstage bezahlt frei.

Weitere Fälle, die einen bezahlten Sonderurlaub bedingen, sind:

  • Bewerbung (wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung aufgehoben wurde und wenn es sich nicht um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis gehandelt hat)
  • Staatsbürgerliche Pflichten (zum Beispiel bei einer Tätigkeit als Schöffe oder ehrenamtlicher Richter, außerdem für ehrenamtliche Katastrophenschützer oder Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, beschränkt auf bis zu zwölf Arbeitstage pro Jahr)
  • Krankheit von Angehörigen (pflegebedürftige Kinder, wenn das Kind nicht älter als acht Jahre ist und nicht anderweitig betreut werden kann, ärztliche Bescheinigung nötig!)
  • Behördengänge (sofern die Behörde zu einem Termin geladen hat)
  • Geburt (Anspruch besteht nur für Väter ehelich geborener Kinder)
  • Ladung zu einem Gerichtstermin (als Zeuge oder Partei)
  • Termin mit dem Handwerker (nur in Notfällen)
  • eigene Hochzeit

Video: Alexander Hold: Sonderurlaub bei Umzug? | SAT.1 Frühstücksfernsehen

Sonderurlaub bei Umzug: Wann wird er gewährt?

Die Entscheidung, ob ein Sonderurlaub bei Umzug gerechtfertigt ist, wird sicherlich in den meisten Fällen als Einzelfallentscheidung getroffen. In der Regel wird der Sonderurlaub bei Umzug gewährt, wenn es sich um einen betriebsbedingten Umzug handelt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen eine Tochtergesellschaft gründet oder eine Filiale eröffnet und den Mitarbeiter dorthin versetzt.

Ist damit der Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle zu lang und möchte der Angestellte umziehen, bekommt er dafür den Sonderurlaub gewährt. Das gilt auch dann, wenn er einfach nur näher an die bisherige Arbeitsstelle ziehen möchte, weil sich damit kürzere Fahrtwege ergeben.

Ansprüche auf Sonderurlaub bei Umzug müssen somit separat betrachtet werden. Sie sind in vielen Fällen eine Abstimmungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und werden in der Praxis nicht zuletzt aus Sympathiegründen entschieden.

Wer als Angestellter immer seine Arbeit korrekt erbringt und sich dem Unternehmen gegenüber loyal zeigt, wird auch dann nicht auf taube Ohren bezüglich des Sonderurlaubs bei Umzug stoßen, wenn die Regelungen nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechend festgeschrieben sind, sondern wenn es sich um eine reine Gefälligkeit des Arbeitgebers handelt. Nur in wenigen Fällen sind die Ansprüche tatsächlich gesetzlich verpflichtend.

Unbezahlte Freistellung: Kein Sonderurlaub erlaubt!

In verschiedenen Fällen ist die unbezahlte Freistellung möglich. Das wird zum Beispiel dann in dieser Art geregelt, wenn ein Kind länger krank ist und Pflege benötigt oder wenn es älter als 12 Jahre ist. Alleinstehende Arbeitnehmer haben dann bis zu 20 Tage zur Verfügung, die sie der Pflege des Kindes widmen können, wobei es sich um 20 Tage für das ganze Jahr handelt.

Verheiratete oder zusammenlebende Paare bekommen je zehn Tage zugestanden. Ist das Kind todkrank, ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf unbezahlte Freistellungen durchsetzen kann, und zwar auf unbestimmte Zeit. Wichtig: Ansprüche auf unbezahlten Sonderurlaub können auch von Großeltern geltend gemacht werden, wenn sie sich um ihr Enkelkind kommen müssen.

Eine Zuweisung von Sonderurlaub ist auch dann nicht verpflichtend zu bekommen, wenn eine Teilnahme an einer Familienfeier oder der Abschlussfeier des Kindes geplant ist. Des Weiteren sind widrige Verkehrsverhältnisse keine Begründung dafür, bezahlten Sonderurlaub zu erhalten.

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags hat sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags hat sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. (#01)

Sonderurlaub bei Umzug: Nicht gewährt und dennoch genommen?

Mancher Arbeitnehmer sieht seine Lage etwas falsch und kann nicht verstehen, warum er keinen Sonderurlaub für Arbeitnehmer bekommt, weil er umzieht. Wer dann einfach zu Hause bleibt, riskiert die Kündigung! Diese kann fristlos ergehen und muss nicht zwangsweise durch eine vorherige Abmahnung eingeleitet werden. Der Grund: Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags hat sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Der Arbeitgeber bezahlt diese Leistung im Gegenzug. Wer nun einfach von der Arbeit fern bleibt, kann seine Ansprüche auf Lohn oder Gehalt bzw. die Fortzahlung desselben nicht geltend machen. Im besten Fall mahnt der Arbeitgeber den von der Arbeit fortgebliebenen Angestellten nur ab, im schlimmsten Fall überreicht er ihm binnen 14 Tagen nach dem Vergehen die fristlose Kündigung.

Vor allem dann, wenn der Antrag auf Sonderurlaub bei Umzug zuvor gestellt und abgelehnt wurde und der Angestellte dennoch der Arbeit fern bleibt, wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung reagieren.


Bildnachweis: ©Shutterstock- Titelbild: Sunny studio-#01: Rommel Canlas-#02: Pressmaster

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