Saisonarbeit im Ausland

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Die Saisonarbeit in der Landwirtschaft hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch gibt es viele Arbeitnehmer, die nur für eine bestimmte Zeit im Jahr beschäftigt sind. Doch welche Rechte und Pflichten haben sie?

Saisonarbeit: Was ist darunter zu verstehen?

In der Definition wird als Saisonarbeit eine Anstellung bezeichnet, die nur für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Jahres zur Verfügung steht. Nicht in allen Branchen ist die Auslastung das ganze Jahr über gleich. Es gibt Bereiche, in denen zu bestimmten Jahreszeiten oder in speziellen Monaten die Aufträge oder die Auslastung der Mitarbeiter zunehmen, während zu anderen Zeiten des Jahres gar nicht der Bedarf nach Mitarbeitern vorhanden ist.

Saisonarbeit kann für den Arbeitnehmer Vor- und Nachteile mit sich bringen. Saisonarbeiter kennen die Zeiten für ihre Auslastung ganz genau und können auf dieser Basis die Planung für das Jahr durchführen. Abhängig davon, ob sie fest angestellt sind oder immer wieder neu für die Saison angestellt werden, haben sie jedoch teilweise Probleme in Bezug auf die Rechte als Arbeitnehmer. Auch die finanzielle Sicherheit ist für Saisonarbeiter oft ein wichtiges Thema.

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Saisonbeschäftigung üblich ist, sind durchaus vielseitig. (Fotolizenz-shutterstock_Antonio Guillem)“ width=“798″ height=“479″ /> Die Branchen, in der eine Saisonbeschäftigung üblich ist, sind durchaus vielseitig. (Fotolizenz-shutterstock_Antonio Guillem)

In welchen Bereichen sind Saisonarbeiter tätig?

Die Branchen, in der eine Saisonbeschäftigung üblich ist, sind durchaus vielseitig. Ein bekanntes Beispiel ist die Ernte. Inzwischen greifen viele Unternehmen auf technische Lösungen für eine schnelle und effektive Ernte zurück. Nicht für jeden Bereich gibt es jedoch die richtigen technischen Hilfsmittel. Hier wird nach wie vor die Ernte per Hand benötigt. Daher ist gerade zur Erntezeit der Bedarf an Personal groß.

Ebenfalls ein breites Feld ist die Tourismusbranche. Hier kommt es darauf an, wo sich Saisonarbeiter bewerben. In den Großstädten ist die Auslastung häufig das gesamte Jahr über vorhanden, da hier viele Messen und Veranstaltungen eine wichtige Basis für den Tourismus darstellen. In der Urlaubszeit ist die Nachfrage in verschiedenen Ländern und Regionen nach Mitarbeitern besonders groß.

Mögliche Saisonjobs in der Übersicht

Saisonarbeit bringt eine hohe Flexibilität mit sich und ist daher besonders interessant für Arbeitnehmer, die gerne viel reisen, sich immer wieder anderweitig bewerben und so umfangreiche Erfahrungen sammeln.

Einige der Saisonsjobs, die besonders beliebt sind, sind:


Grundsätzlich werden also Saisonarbeit über das ganze Jahr hinweg gebraucht. Unterschiede gibt es nur in den jeweiligen Branchen. Wer sich auf die Suche machen möchte, kann einen Blick auf die Portale im Internet werfen. Es gibt spezielle Portale für die Saisonarbeit. Aber auch direkt bei der Agentur für Arbeit kann nach offenen Stellen gefragt werden.

Eine Saisonbeschäftigung ist nur auf eine bestimmte Zeit begrenzt.(Fotolizenz- shutterstock:_alphaspirit )

Eine Saisonbeschäftigung ist nur auf eine bestimmte Zeit begrenzt.(Fotolizenz- shutterstock:_alphaspirit )

Die wichtigsten Informationen für Saisonarbeiter

Eine Saisonbeschäftigung ist nur auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Daher wird hier in der Regel von einer kurzfristigen Beschäftigung ausgegangen. Vor dem Gesetz sind Saisonarbeiter daher Aushilfen, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen.

Dies gilt aber nur dann, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Vertrag wird über einen bestimmten Zeitraum geschlossen
  • Der Zeitraum überschreitet die drei Monate nicht
  • Der Einsatz findet an wenigstens fünf Tagen in der Woche statt

Wenn innerhalb der Woche weniger als fünf Arbeitstage Bestandteil des Vertrages sind, gilt die kurzfristige Beschäftigung auch für einen längeren Zeitraum. Wie lang dieser ist, hängt von den Wochenarbeitstagen ab.

Grundsätzlich greift diese Regelung nur dann, wenn höchstens 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr mit Saisonarbeit verbracht werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet selbst festzustellen, wie der Arbeitnehmer vorher beschäftigt gewesen ist. Dadurch kann er feststellen, ob es sich für das Kalenderjahr noch um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Nachweise zu den vorherigen Beschäftigungen muss der Arbeitnehmer über seine Entgeltnachweise vorlegen.

Was passiert, wenn eine kurzfristige Beschäftigung nicht mehr möglich ist?

Stellt der Arbeitgeber fest, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr für die kurzfristige Berechnung geeignet ist, kann er diesen auch nicht als Saisonarbeiter einstellen. Die ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer bereits nachweislich gewerbstätig ist, er seine Anrechnungszeiten im laufenden Kalenderjahr schon überschritten hat oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gilt.

In diesem Fall kann dann eine Anstellung für einen Minijob erfolgen. Der Arbeitnehmer profitiert dann jedoch nicht von der Entbindung der Sozialversicherungspflicht.

Animateure haben die Aufgabe, die Urlauber in Hotels zu unterhalten. Wassersport, Spiele auf dem Hotelgelände oder auch Unterhaltung bei Regen sind ein Teil der Aufgabe.(Fotolizenz-shutterstock:_Sergey Lyashenko)

Animateure haben die Aufgabe, die Urlauber in Hotels zu unterhalten. Wassersport, Spiele auf dem Hotelgelände oder auch Unterhaltung bei Regen sind ein Teil der Aufgabe.(Fotolizenz-shutterstock:_Sergey Lyashenko)

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Was sagt das Arbeitsrecht?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland nach dem Arbeitsrecht einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie arbeitsunfähig sind. Doch wie sieht dies bei Saisonarbeitern aus? Kommt es bei einer Saisonbeschäftigung zu einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, die beispielsweise krankheitsbedingt ist, kann ein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bestehen. Diese wird höchstens für 42 Tage gewährt. Allerdings besteht ein Anspruch erst dann, wenn die Beschäftigung bereits für wenigstens 28 Tage besteht.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Oft besteht die Sorge, dass eine Saisonbeschäftigung nicht ausreichend bezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2015 ist diese Sorge nicht mehr berechtigt. So gibt es in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Diese darf nicht unterschritten werden. Das gilt auch für die Saisonarbeit. Die Regelung gilt dabei nicht nur für die deutschen Arbeitnehmer. Auch Arbeitnehmer aus dem Ausland, die in Deutschland beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Arbeitsrecht.

Wichtig: Bis zum 1. Januar 2018 galten Erntehelfer als eine Ausnahme. Hier wurde noch der Branchenlohn gezahlt. Dieser gilt heute jedoch nicht mehr.

Besteht ein Anspruch auf Urlaub bei einer Saisonarbeit?

Der Urlaubsanspruch bei einer Beschäftigung ist für den Arbeitnehmer von Interesse. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesurlaubsgesetz festgehalten. In diesem wird kein Unterschied gemacht, ob ein Arbeitnehmer in Voll-, Teilzeit oder für Saisonarbeit angestellt ist. Das heißt, ein Urlaubsanspruch besteht auch hier.

Aber: Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmer grundsätzlich erst dann einen Anspruch auf Urlaub erwerben, wenn sie in einem Unternehmen für wenigstens sechs Monate angestellt sind. Saisonarbeit wird jedoch auf höchstens drei Monate begrenzt. Saisonarbeiter erwerben daher auf den ersten Blick keinen Anspruch auf Urlaub.

Es gibt jedoch eine Regelung im Bundesurlaubsgesetz, über die dennoch ein Urlaubsanspruch geltend gemacht werden kann. So ist im § 5 festgehalten, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel von ihrem Jahresurlaub haben, wenn sie für wenigstens einen vollen Monat beschäftigt sind.

Bei einem Monat in der Saisonarbeit ergibt sich daraus ein Anspruch auf zwei Tage Urlaub. Bei zwei Monaten steigt der Anspruch bereits auf drei Tage und bei drei Monaten liegen fünf Urlaubstage vor.

Erntehelfer Saisonjobs in der Ernte sind vor allem interessant für Arbeitnehmer, die körperlich sehr fit sind.(Fotolizenz-shutterstock:_Iakov Filimonov )

Erntehelfer Saisonjobs in der Ernte sind vor allem interessant für Arbeitnehmer, die körperlich sehr fit sind.(Fotolizenz-shutterstock:_Iakov Filimonov )

Müssen Saisonarbeiter Abgaben zahlen?

Auch wenn die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliegt, müssen Saisonarbeiter dennoch einige Abgaben zahlen. So gehören die folgenden Abgaben zu den Pflichten:

  • Insolvenzgeldumlage: Die Insolvenzgeldumlage liegt bei einer Höhe von 0,15 %.
  • Umlagen: Zudem gibt es Umlagen. Diese dienen dem Ausgleich der Aufwendungen, die der Arbeitgeber hat. Sie liegen bei 0,7 % als Ausgleich für Entgeltfortzahlungen, die bei Arbeitsunfähigkeit bestehen.
  • Weitere Umlagen: Auch ein Betrag von 0,14 % wird fällig, der als ein Ausgleich für mögliche Mutterschaftszahlungen dient.

Saisonarbeit: es gibt viele Möglichkeiten

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten für die Saisonarbeit im Ausland. Gerade in der Erntezeit sind viele landwirtschaftliche Betriebe auf der Suche nach Unterstützung. Oft wohnt man dabei direkt bei der Bauernfamilie oder in einer Unterkunft für die Arbeiter am Hof. Hier ein paar Beispiele:

Die französische Traubenernte

Die Traubenbauer holen sich dafür ab Mitte September Unterstützung von Studenten. Trauben pflücken, Körbe tragen oder Körbe entleeren – es gibt vielzählige Möglichkeiten. Den Saisonarbeitsplatz findet man am besten über ein Infobüro in Frankreich, zum Beispiel: CIDJ (Jugendinformationszentrum Paris) und hier.

In Australien bei der Obsternte helfen

Eine beliebte Möglichkeit in den Sommerferien ist die Obsternte in Australien. Die australische Regierung hat hier alle Informationen dazu zur Verfügung gestellt.

Neuseeland: Arbeiten auf Farmen

Das Leben und Arbeiten auf einer Farm in Neuseeland ist ein großes Abenteuer. Interconnections hat eine Liste mit 190 Farmen in Neuseeland erstellt, die Saisonarbeiter aufnehmen.

Fazit: Saisonarbeit bringt Rechte und Pflichten mit sich

Als Saisonarbeit werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nicht mehr als eine Dauer von drei Monaten haben. Sie treten vor allem in Bereichen, wie der Landwirtschaft oder auch dem Tourismus, auf. Es ist nicht möglich, mehrmals pro Jahr als Saisonarbeiter tätig zu werden, wenn der Höchstsatz von drei Monaten innerhalb eines Jahres bereits erreicht ist.

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