Zusätzliche Versorgungslücke mit VR-Rentenpolster schließen
Ab 9. Juli 2001 kommt die R+V Versicherung mit einem neuen Altersvorsorgeprodukt auf den Markt: dem VR-Rentenpolster. Es ist genau auf die Bedingungen des im Mai verabschiedeten Altersvermögensgesetzes zugeschnitten, mit dem der Gesetzgeber Kriterien für eine staatliche Förderung von privater Altersvorsorge definiert hat. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist die Zertifizierung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), das ab Juli dafür Anträge entgegen nimmt.
Bekanntlich entstehen mit der Rentenreform ab 1. Januar 2002 neue Versorgungslücken im gesetzlichen Alterssicherungsnetz: Die gesetzliche Rente wird von derzeit 70 % des letzten Nettoeinkommens auf 67 % im Jahr 2030 sinken. Zumindest gilt das - nach den der Rentenreform zugrunde liegenden Berechnungen - für diejenigen, die 45 Jahre lang ein durchschnittliches Bruttoeinkommen bezogen und daraus regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Da das heute jedoch kaum noch ein Arbeitnehmer schafft, werden die Einbußen bei der gesetzlichen Rente für viele noch größer sein. Diese neu entstehenden Versorgungslücken können durch das VR-Rentenpolster geschlossen werden.
Beiträge werden erst mit Förderbeginn fällig
Das VR-Rentenpolster ist eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Garantie im Rentenbezug. Der früheste Versicherungsbeginn des neuen R+V-Rententarifs ist der 01.01.2002, da die staatliche Förderung ebenfalls erst in 2002 einsetzen soll. Wer sich also schon in 2001 für das VR-Rentenpolster entscheidet, muss erst ab 1. Januar 2002 Beiträge zahlen. Rainer Sauerwein, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG, rät den Kunden, die Zeit bis zum Beginn der staatlichen Förderung zu nutzen und sich umfassend über das Produktangebot zu informieren. "Die Kunden können sich an jede Volksbank oder Raiffeisenbank wenden und erhalten dort eine kompetente Beratung. Angesichts der Komplexität der neuen staatlichen Regelung sollte man sich frühzeitig um seine persönliche Altersvorsorge kümmern."
VR-Rentenpolster mit chancen- und sicherheitsorientierter Variante
Beim VR-Rentenpolster besteht je nach Risikoneigung des Kunden die Wahl zwischen zwei Varianten: Die chancenorientierte Variante wurde für den renditeorientierten Kunden entwickelt, der auch Aktienanlagen gegenüber aufgeschlossen ist. Durch die Einbeziehung der fondsgebundenen Überschussverwendung kann er an den Chancen und Risiken des Kapitalmarktes teilhaben. Das sicherheitsorientierte VR-Rentenpolster garantiert Rentenleistungen, deren Höhe bei der Überschussbeteiligung ausschließlich auf einer laufenden Verzinsung aufbauen. Hier wird der Überschussbeteiligung die verzinsliche Ansammlung zu Grunde gelegt.
Zusätzliche Eigenvorsorge ist angesagt
"Der Einzelne muss sich noch stärker um seine Eigenvorsorge kümmern," betont Rainer Sauerwein, "und der Staat bietet hier einen finanziellen Anreiz für die private Vorsorge, den es zu nutzen gilt." Die R+V Versicherung hat mit dem neuen VR-Rentenpolster dafür das richtige Vorsorgeprodukt. Doch über die ab 01.01.2002 beginnende staatlich geförderte Privatvorsorge hinaus, die nur die im Rahmen der Rentenreform entstehende neue Versorgungslücke schließen kann, bleibt für eine optimale Versorgung im Alter eine zusätzliche private Vorsorge weiterhin unerlässlich. Auch hier hat die R+V Versicherung traditionell eine große Auswahl an individuellen Versicherungslösungen im Angebot.
Quelle: Pressemeldung R+V Versicherung AG
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