Weiterbildung bleibt bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes unberücksichtigt
Für Dr. Klaus-Peter Schaps, den Vorsitzenden des Arbeitskreises "Ausbildung, Weiterbildung und Niederlassung" ist schon jetzt "die deutliche Tendenz zu erkennen, zunehmend nur noch Fachärzte für eine Anstellung im Krankenhaus zu rekrutieren, um im Sinne eines wirtschaftlichen Personalmanagements an der kosten- und zeitintensiven Weiterbildung zu sparen."
Die Anzahl der Krankenhausbetreiber und Chefärzte, die die verantwortungsvolle Aufgabe der Weiterbildung lieber Anderen überließen, um das eigene Budget zu schonen, nehme leider täglich zu, stellt Dr. Schaps fest: "In Zeiten massiven Kostendruckes betrachten sie die ärztliche Weiterbildung als reines Eigeninteresse der Weiterzubildenden." Deshalb behalte sich der Hartmannbund vor, zukünftig verstärkt und zielgerichtet bei den jeweils zuständigen Ärztekammern auf eine genaue Überprüfung der Weiterbildungsmodalitäten in den jeweiligen Krankenhausabteilungen zu drängen, wobei der Verband sich gegebenenfalls dann auch massiv für den sofortigen Entzug der Weiterbildungsberechtigung bei den ermächtigten Ärzten einsetzen werde.
Bundesweit betrachtet, führe die anhaltende Reduzierung an Weiterbildungsmöglichkeiten zu einem weiteren Mangel an bereits knappen qualifizierten Ärzten und bewirke somit kurzfristig ein absinkendes Niveau der stationären Versorgungsqualität. Die Ermöglichung der Weiterbildung müsse als eine Bringschuld im Rahmen der Gespräche um die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern festgeschrieben werde, so Schaps: "Es geht darum, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen zu schaffen, qualifikationsfördernde Weiterbildung anzubieten, strenge Krankenhaushierarchien abzubauen und unternehmensinterne Karrierepfade zu eröffnen, um die Attraktivität eines Krankenhauses für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten zukünftig zu sichern!"
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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