Viele Arbeitszeugnisse fallen schlechter aus als gewollt

23.09.2011 | Mainz
Für viele ein Ärgernis, aber dennoch eines der wichtigsten Hilfsmittel für kommende Bewerbungen. das Arbeitszeugnis. Jeder Arbeitgeber ist zu der Ausstellung verpflichtet, aber nicht jeder schreibt es so, wie der Arbeitnehmer es erwartet. Daher ist manchmal der Gang zu einem Anwalt unumgänglich.

Ein Arbeitszeugnis kann während der laufenden Tätigkeit als Zwischenzeugnis oder am Ende des Arbeitsverhältnisses als Endzeugnis ausgestellt werden. Hierin sind alle Tätigkeiten aufgeführt, denen der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigungszeit nachgekommen ist. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber eine Bewertung der Leistung abgegeben. Aber gerade hier scheiden sich oftmals die Ansichten. Auch wenn das Arbeitszeugnis auf den ersten Blick sehr gut klingen mag, so verstehen es manche Arbeitgeber, gewisse Punkte geschickt so zu formulieren, dass sie negativ ausfallen. Dieses ist jedoch gesetzeswidrig, denn ein Zeugnis darf in keinem Fall negativ sein. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass somit dem Arbeitnehmer die Beschäftigung in einem neuen Betrieb nachhaltig erschwert werden kann. Ist der bisherige Chef nicht dazu bereit, das Zeugnis entsprechend abzuändern, bleibt vielfach nur der Anwalt.

Ein Anwalt kann missverständliche Formulierungen prüfen

Es gibt natürlich mehrere Wege, das Arbeitszeugnis aufgrund der gegebenen Formulierungen zu überprüfen. Zum einen sind Bücher auf dem Markt erhältlich, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben und eine gute Hilfestellung geben mögen. Jedoch haben diese Bücher ihren Preis und sind nach einigen Jahren nicht mehr aktuell. Eine preisgünstigere Alternative stellt das Internet dar. Hier sind einschlägige Seiten vorhanden, mit denen die vom Arbeitgeber gemachten Aussagen überprüft werden können. Der Vorteil ist außerdem, dass diese Informationsseiten laufend auf neue Formulierungen aktualisiert werden. Wer sich absolut unsicher ist, kann auch den Anwalt mit der Überprüfung beauftragten.

Den Arbeitgeber auf Falschformulierungen hinweisen

Sollten sich unwahre Formulierungen herausstellen, ist es ganz wichtig, den Arbeitgeber auf sein Versehen aufmerksam zu machen und ein abgeändertes Zeugnis zu verlangen. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis selber aufsetzen und von seinem Vorgesetzten unterschreiben lassen. Doch natürlich sollte in jedem Fall das Zeugnis der Wahrheit entsprechen. Weigert sich der Betrieb, das Zeugnis entsprechend abzuändern oder zu unterschreiben, besteht mittels dem Anwalt die Möglichkeit, die Änderung einzufordern und gegebenenfalls dies auch über den gerichtlichen Weg.

Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de

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