Vermögenswirksame Leistungen jetzt optimieren
Steuer- und Abgabenbelastung Noch immer werden vermögenswirksame Leistungen - je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bis zu 40 EUR im Monat - häufig in Investmentfonds oder Bauspar- verträge eingezahlt. Nachteil: Auf die VWL-Beträge fallen sofort Steuern und Sozialabgaben an. Außerdem unterliegen die Erträge seit 2009 der Abgeltungsteuer. Umwandlung in betriebliche Altersversorgung Wird der VWL-Betrag stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, fließt er ohne Abzug in die Vorsorge für den Ruhestand. Das bedeutet: Die eingesparten Steuern und Abgaben können zur Erhöhung des Vorsorgebeitrags verwendet werden. So kann sich der Anlagebetrag bei gleichem Nettogehalt mehr als verdoppeln. Beispiel Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) verdient brutto 2.500 EUR. Seine VWL von 40 EUR legt er in einem Fondssparplan oder einem Bausparvertrag an. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhält er rund 1.505 EUR netto von seinem Gehalt ausbezahlt. Bei gleichem Bruttoeinkommen und einem Arbeitgeberzuschuss von 40 EUR könnte er mehr als 85 EUR in die betriebliche Altersversorgung einzahlen - und bekommt netto ebenfalls 1.505 EUR heraus.
Quelle: Pressemeldung NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
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