Urteil bekräftigt: Angemessenheit vor Zwangsumzug!

19.02.2009 | Berlin
Anlässlich des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Unterkunftskosten, erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:

Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt unsere Forderung nach einer individuellen Angemessenheit der Unterkunftskosten. Es ist unzulässig, Menschen unabhängig von einer besonderen Betrachtung des Einzelfalls zum Umzug zu zwingen.

Zu berücksichtigten ist der aktuelle örtliche Mietspiegel, die tatsächliche Verfügbarkeit von Wohnraum und besondere Lebensumstände wie z.B. schulpflichtige Kinder. Der Erhalt der Wohnung ist bei angemessenen Kosten von großer Bedeutung.

Diese Leitlinien finden sich in den "Ersten Empfehlungen des Deutschen Vereins (für öffentliche und private Fürsorge e.V) zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)" vom 18. Juni 2008 wieder. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Empfehlungen anzuwenden.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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