Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes
"Die Möglichkeit zur ärztlichen Weiterbildung muss im Rahmen der Gespräche zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern als Bringschuld festgeschrieben werden!" Dr. med. Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Arbeitskreises "Ausbildung, Weiterbildung und Niederlassung" im Hartmannbund, sieht mit Sorge, dass in zahlreichen deutschen Krankenhäusern derzeit die Umsetzung der überfälligen Korrekturen bei der ärztlichen Arbeitsbelastung und die längst überfällige Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bereits zu Lasten der Weiterbildung geht: "Um Überstunden zu verhindern, werden schon jetzt zur Weiterbildung notwendige Operationen oder Funktionsuntersuchungen eher von den Oberärzten und Fachärzten übernommen, um die zeitaufwendige und zur Patientenversorgung notwendige Stationsarbeit den Assistenzärzten zu überlassen." Eine "ehrliche Qualifikation" für die angestrebte Facharztprüfung sei vor diesem Hintergrund zunehmend nicht mehr möglich, so Dr. Schaps.
In Zeiten knapper Budgets und massiven Kostendrucks würden viele Krankenhausträger die ärztliche Weiterbildung als reines Eigeninteresse der Weiterzubildenden abqualifizieren: "Dabei muss gemäß den Weiterbildungsordnungen ein Großteil der Weiterbildung in Krankenhäusern abgeleistet werden", unterstreicht der Arbeitskreis-Vorsitzende die Forderung des Hartmannbundes, die ärztliche Weiterbildung als untrennbaren Bestandteil der ärztlichen Berufstätigkeit bis zur Erlangung der jeweiligen Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnung zu begreifen - "so, wie es bereits in der Bundesärzteordnung festgeschrieben ist!"
Eine Einschränkung der Weiterbildungsmöglichkeiten führt nach Ansicht von Dr. Schaps zu einer Ausweitung des jetzt schon sichtbar werdenden Mangels an qualifizierten Ärzten in den Krankenhäusern, wodurch sehr bald auch das Niveau der Versorgungsqualität in den Kliniken absinke: "Der Leidtragende ist einmal mehr der Patient."
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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