Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund

30.06.2009 | Berlin
Ab 1. Juli 2009 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei Beendigung ihrer Beschäftigung angespartes Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Grundlage ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" vom 21. Dezember 2008.

Ziel der Neuregelung ist u. a. eine Verbesserung der Übertragbarkeit von Wertguthaben für eine geplante längerfristige Freistellung von der Arbeit. Bis Ende 2008 musste angespartes Wertguthaben aufgelöst werden, wenn eine Beschäftigung beendet wurde. Seit Anfang 2009 kann das Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen und dort fortgeführt werden. Steht kein neuer Arbeitgeber zur Verfügung oder stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung nicht zu, so kann eine Übertragung des Wertguthabens ab 1. Juli 2009 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen.

Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass damit das Wertguthaben erhalten bleibt. Für die in der Ansparphase zunächst steuer- und sozialabgabenfreien Guthaben müssen bei einem Arbeitgeberwechsel sowie bei einer Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Diese werden erst in der Auszahlungsphase fällig.

Wertguthaben können u. a. aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts, Einmalzahlungen, freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, Überstunden oder nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen aufgebaut werden.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund

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