UNIQA TimeOut Option: mehr Flexibilität für die private Vorsorge

01.07.2005 | Wien
Voller Versicherungsschutz bei Prämienauszeit

Neuabschlüsse in der UNIQA Er- und Ablebensversicherung beinhalten ab sofort automatisch und ohne jegliche Zusatzkosten die sogenannte TimeOut Option. UNIQA ermöglicht KundInnen damit das Aussetzen der Prämienzahlung für bis zu zwei Jahre in besonders schwierigen Lebensphasen. Der volle Versicherungsschutz bleibt bestehen. In Österreich stellt die TimeOut Option ein Novum dar.

"Die klassische Lebensversicherung ist Basis einer sinnvollen Vorsorge, über die jeder verfügen sollte. Wir wissen aus Beratungsgesprächen, dass viele Menschen Bedenken haben sich diese Basisabsicherung nicht mehr leisten zu können, sollten sie unerwartet in eine schwierige Situation kommen", erklärt Elisabeth Stadler, bei UNIQA für den Bereich Lebensversicherung zuständiger Vorstand, und weiter: "Daher haben wir diese am österreichischen Markt einzigartige Option entwickelt. Unsere Kunden können somit trotz eventuell auftretender finanzieller Engpässe ihren individuellen Vorsorgeplan weiter verfolgen."

Anspruch auf "TimeOut"

Anspruch auf eine "Auszeit" in der Prämienzahlung bei Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes haben KundInnen in folgenden Situationen: Bei Verlust des Arbeitsplatzes, während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, bei Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit zum Zweck beruflicher Weiterbildung oder Umschulung, während Karenz gemäß Mutterschutzgesetz, bzw. Väterkarenz-Gesestz, bei Bezug des Krankengeldes nach Wegfall der Lohnfortzahlung, nach dem Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte oder Kind) oder nach einer Ehescheidung. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer frühestens nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres eine kostenlose Stundung der Prämie für mindestens sechs Monate, insgesamt für maximal zwei Jahre innerhalb der Vertragsdauer in Anspruch nehmen.

Die Prämienstundung kann schriftlich beantragt werden. Innerhalb der maximalen Dauer von zwei Jahren bestimmt der Versicherungsnehmer den Zeitraum für das TimeOut.

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Quelle: Pressemeldung UNIQA Versicherungen AG

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