Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 festgelegt

27.11.2009 | Berlin
Der Bundesrat hat heute der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 zugestimmt. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung auf der Grundlage der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert.

Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Einkommensanstieg in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgesetzt (2009: 48.600 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der

Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2010 auf 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro).

Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro) bzw. 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro).

Die Bezugsgröße wird für das Jahr 2010 auf 2.555 Euro monatlich bzw. 30.660 Euro jährlich festgesetzt (2009: 2.520 Euro/ 30.240 Euro). Hieraus ergibt sich ein Betrag von 365 Euro (2009 : 360 Euro) als zulässiges Gesamteinkommen für die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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