Minijob mit maximaler Rente
Das flexible Versorgungskonzept "minijob bAV" bietet geringfügig entlohnten Beschäftigten - auch Minijobber genannt - die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. So können die Wochenarbeitszeit und der Bruttolohn entsprechend erhöht werden, ohne den Minijob-Status aufgeben zu müssen. Die "minijob bAV" ist ein Versorgungskonzept von HDI-Gerling Leben in Kooperation mit dem Verein zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V. (VFHI). Dass das Konzept kostenneutral für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Die 45-jährige Mitarbeiterin B., tätig als 400-Euro-Kraft, möchte ihre monatliche Arbeitszeit um fünf Stunden auf 45 Stunden ausweiten. Der Stundenlohn beträgt zehn Euro. Wenn die zusätzliche Arbeitsleistung in die "minijob bAV" einfließt, reduzieren sich die Lohnkosten für ihren Arbeitgeber um 33 Cent pro Arbeitsstunde. Gleichzeitig wird Mitarbeiterin B. bei Renteneintritt 67,25 Euro im Monat mehr in der Tasche haben - und zwar ein Leben lang. So wie Mitarbeiterin B. sind knapp sieben Millionen Beschäftigte derzeit bei etwa zwei Millionen Arbeitgebern als Minijobber tätig - davon etwa die Hälfte in langfristigen Arbeitsverhältnissen. Sie verdienen bis zu 400 Euro im Monat, wobei die Ausgaben für Steuern und Sozialversicherung vom Arbeitgeber pauschal abgegolten werden. Kommt es zu Lohn- oder Gehaltserhöhungen über die 400-Euro-Grenze hinaus, gerät das Arbeitsverhältnis in die so genannte Gleitzone des "Midijobs". Die Konsequenzen sind meistens beiderseits unerwünscht: Nicht nur der Unternehmer zahlt den vollen Sozialversicherungsbetrag, auch der Beschäftige wird schrittweise an den Sozialabgaben beteiligt. Im aufgeführten Beispiel hätte Mitarbeiterin B. im Midijob sogar monatlich 46,95 Euro weniger zur Verfügung! Die Lösung: das Vorsorgekonzept "minijob bAV". Damit kann der Arbeitgeber den Einsatz seiner 400-Euro-Kräfte optimieren, ohne dass er oder sein Mitarbeiter auf die Vorteile des Minijob-Status verzichten muss. Zugleich können Minijobber mehr arbeiten und dabei ihre bisher oft unzureichende Altersvorsorge aufstocken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren dazu eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Die zusätzliche Lohnzahlung wird steuer- und sozialabgabenfrei im Wege einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet. "Die Vorteile liegen auf der Hand", betont Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen von HDI-Gerling Leben. "Der Mitarbeiter baut ohne Mehrkosten eine attraktive Altersversorgung auf, die insolvenzsicher und auch im Falle von Hartz IV geschützt ist. Aufgrund der vereinbarten Mehrarbeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter flexibler einsetzen, bindet ihn stärker an sein Unternehmen und profitiert gleichzeitig von reduzierten Lohnkosten." Wichtig sei auch, so der Produktexperte, dass der rechtliche Rahmen und die Gestaltung der Altersabsicherung stimmen. Für ein hohes Maß an Sicherheit und Renditechancen sorgen leistungsstarke Vorsorgeprodukte von HDI-Gerling aus der TwoTrust-Produktfamilie. Der Versicherer übernimmt auch die Abwicklung, Administration und das Management der betrieblichen Altersversorgung. Für die rechtliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge können vom VFHI Musterverträge und -vereinbarungen angefordert werden.
Quelle: Pressemeldung HDI-Gerling Sach Serviceholding AG
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