Krankenkassen erhöhen auf über 14 Prozent
Wer sich zum 1. Januar für eine Kasse entschieden hat, die kurz darauf ihren Beitragsatz erhöht, braucht allerdings nicht bis zum nächsten Wechseltermin warten. Die BIG Gesundheit - mit einem stabilen Beitragssatz von 12,1% bundesweit eine der günstigsten Kassen - weist darauf hin, dass der Gesetzgeber dem Verbraucher für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Unabhängig von der im Normalfall geltenden 12-monatigen Bindungsfrist kann der Versicherte mit einer verkürzten Kündigung die teure Kasse verlassen.
Beispiel: Erhöht die Kasse am 1. März, muss das Kündigungsschreiben bis zum 31. März bei der Kasse eingegangen sein. Die Kündigung wird dann zum 30. April wirksam; an diesem Tag endet die Versicherungszeit bei der alten Kasse. Vorraussetzung ist jedoch, dass bis zum 30. April eine neue Krankenkasse gewählt wird und eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung zum 1. Mai vorliegt.
Für den Versicherten bedeutet dies, Mitgliederzeitschriften und Mitteilungen seiner Krankenkasse besonders aufmerksam zu studieren. Denn im Gegensatz zum Arbeitgeber, muss der Versicherte nicht schriftlich über Beitragsanpassungen informiert werden. Wer die zusätzliche Belastung erst anhand seiner Lohnabrechnung feststellt, hat sein Sonderkündigungsrecht meist schon verwirkt.
Deshalb unser Tipp: Zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 30.09. kündigen und zur BIG wechseln. Wichtig: Der Eingang der Kündigung sollte von der Kasse entsprechend bestätigt werden.
Quelle: Pressemeldung BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund
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