Koalition muss Gleichbehandlungsgesetz ausbauen, nicht abbauen!

30.10.2009 | Berlin
Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien erklären Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer, und Markus Kurth MdB:

Bereits einen Tag nach Amtsantritt hat Schwarz-Gelb von der EU-Kommission beim Antidiskriminierungsrecht einen Schuss vor den Bug bekommen. Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtskonform ausbauen und nicht abschleifen, wie das CDU/CSU und FDP laut Koalitionsvertrag vorhaben.

Die EU-Kommission hat angekündigt, Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu verklagen, wenn die Bundesregierung nicht binnen zweier Monate erklärt, den Diskriminierungsschutz endlich europarechtskonform auszubauen. Die EU-Kommission moniert unter anderem mangelhaften Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen. Ebenso ist das Verbot der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft lückenhaft und generell der Schutz vor diskriminierenden Kündigungen nicht gewährleistet. Zudem bemängelt die EU-Kommission die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Beamtenrecht.

Jetzt muss die neue Bundesregierung handeln, wenn sie ein teures Klageverfahren gegen Deutschland noch abwenden will. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP aber das Gegenteil vereinbart. Dort heißt es in verkleisternder Sprache, man wolle das AGG "im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen". Das meint im Klartext ein Zurückdrehen des Gleichstellungsrechts. Denn in der Vergangenheit haben Union wie FDP jeden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität generell als bürokratisch diffamiert.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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