Kirchlicher Dienst nicht bestreikbar

18.09.2009 | Hannover
Erklärung zur angekündigten Aktionswoche der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di

Die Arbeitsbedingungen der kirchlichen und diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden überwiegend durch Arbeitsrechtliche Kommissionen geregelt, die je zur Hälfte mit Vertretern der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite besetzt sind. Verbindliches Tarifrecht entsteht durch mehrheitliche Einigung. Kommt eine Einigung nicht zustande, steht eine neutrale und verbindliche Schlichtungsinstanz zur Verfügung, auf die sich beide Seiten verständigt haben. Die evangelische Kirche hat sich für diesen Weg der Arbeitsrechtssetzung entschieden, da nach ihrem Selbstverständnis die gemeinschaftliche Gestaltung des Arbeitsrechts angezeigt ist und der Dienst der Kirche und ihrer Diakonie nicht durch Streik und Aussperrung ausgesetzt werden kann. Der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Gerhard Robbers hat dies in einem umfassenden Rechtsgutachten herausgearbeitet.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat für den Zeitraum vom 21. bis zum 25. September 2009 eine bundesweite "Aktionswoche" angekündigt. Schwerpunkte sollen Streiks in mehreren diakonischen Einrichtungen sein. Mit den Streiks soll zum Einen eine deutliche Gehaltserhöhung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen erreicht werden. Zum Anderen sollen diakonische Arbeitgeber zum Abschluss von Haustarifverträgen gezwungen werden.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihr Diakonisches Werk haben die Gewerkschaft darauf hingewiesen, dass die diakonischen Dienstgeber Gehaltserhöhungen für dieses und nächstes Jahr mit einem Gesamtvolumen von acht Prozent angeboten haben. Dieses Angebot steht seit mehr als einem Jahr. Einzelheiten sind in der Arbeitsrechtlichen Kommission jederzeit verhandelbar. Es ist selbstverständlich das Recht kirchlicher und diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich Gewerkschaften anzuschließen und für die Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen auch Maßnahmen wie z. B. Demonstrationen zu ergreifen. Streiks sind im kirchlichen Dienst aber ausgeschlossen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und ihr Diakonisches Werk haben daher die Gewerkschaft ver.di nachdrücklich aufgefordert, den rechtlichen Ausschluss von Streiks zu respektieren.

Quelle: Pressemeldung Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

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