Kienbaum-Analyse zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
Viele Krankenhäuser müssen ab 2010 mit enormen Verlusten rechnen. Ursache ist die Ende Februar verabschiedete Gesetzesnovelle der Bundesregierung zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG). 770 Millionen Euro werden bis zum Abschluss der Konvergenzphase zwischen den Budgets der einzelnen Häuser umverteilt, hat die Managementberatung Kienbaum errechnet. Ursache ist die Einführung eines einheitlichen Vergütungsmaßstabes zur bundesweiten Angleichung der Krankenhausbudgets. Die Auswirkungen dieses so genannten Bundesfallwertkorridors sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: In sechs Ländern hat der Korridor keinen Einfluss auf das Krankenhausbudget, die übrigen zehn Länder sind jedoch betroffen. Krankenhäuser in Rheinland Pfalz verlieren zum Beispiel nahezu 160 Millionen Euro in der nächsten Konvergenzphase. "Schon in der ersten Umsetzungsphase des Gesetzes wurden die Krankenhausbudgets an landesweit einheitliche Preise für Gesundheitsleistungen angeglichen. Ab dem kommenden Jahr betrifft es jedoch nicht nur einzelne Krankenhäuser verteilt über das ganze Bundesgebiet. Jetzt treffen die Einbußen bei den Erlösen kollektiv ganze Bundesländer", sagt Holger Proske, Health Care-Experte bei der Managementberatung Kienbaum.
Rheinland-Pfalz, Saarland und Berlin besonders betroffen
Ob Krankenhäuser Gewinner oder Verlierer der Gesetzesnovelle sind, richtet sich nach dem derzeitigen durchschnittlichen Preisniveau für Gesundheitsleistungen in dem jeweiligen Bundesland, nach dem so genannten Landesbasisfallwert. Dieser ist 2008 in Rheinland-Pfalz mit 2.960 Euro am höchsten und in Schleswig-Holstein mit 2.685 Euro am niedrigsten. Das hohe Startniveau von Rheinland-Pfalz beschert den dort ansässigen Krankenhäusern enorme Erlösverluste, denn sie liegen weit über dem bundesweiten Preisdurchschnitt. Wenn die Preise nach der zweiten Konvergenzphase für ganz Deutschland weiter angeglichen worden sind, werden die rund 100 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz die gleiche Leistung mit jährlich etwa 70 Millionen Euro weniger erbringen müssen. Auch das Saarland mit 17 Millionen Euro und Berlin mit 14 Millionen Euro werden zu den Verlierern der Gesetzesnovelle zählen.
Neue Ideen der Optimierung sind gefragt
Auf Basis der Kienbaum-Analyse liegen derzeit 15 Prozent aller Krankenhäuser oberhalb des Bundesfallwertkorridors. Um die Verluste der Gesetzesnovelle auszugleichen, sind neue Ansätze und Ideen zur Optimierung gefragt. "Gefordert sind innovative Formen der Krankenhaus- und Binnenorganisation, die über verschiedene Versorgungsstufen hinweg zur ambulant/stationären Vernetzung führen. Prozessoptimierung im Sinne des Six-Sigma-Ansatzes, ein abgestimmtes Arbeitszeitmanagement und professionelle Steuerungsinstrumente bilden wichtige Hebel zur Realisierung von Effizienzreserven. Gerade die Verlierer der Gesetzesnovelle können sich so fit für die Zukunft machen", sagt Manuel Feldmann von Kienbaum.
Quelle: Pressemeldung Kienbaum Consultants International GmbH
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