Kienbaum-Analyse zu den Kündigungsfristen im deutschen Management

08.10.2009 | Gummersbach
Verträge deutscher Manager immer häufiger befristet

Immer mehr Manager in Deutschland erhalten einen befristeten Vertrag: Aktuell haben 78 Prozent der Geschäftsführer einen Fünf-Jahres-Vertrag, 2004 waren es lediglich 24 Prozent. Während damals drei Viertel der Geschäftsführer unbefristete Verträge besaßen, bietet seit 2008 nur noch ein Viertel der Untenehmen dauerhafte Verträge an. Dieser Trend zeichnet sich besonders in den vergangenen Jahren ab. Das ergab eine vergleichende Analyse aktueller Kienbaum-Vergütungsstudien. Leitende Angestellte haben hingegen in der Regel unbefristete Verträge: 98 Prozent sind mit einem solchen Kontrakt ausgestattet. "Die Dauer des Anstellungsvertrags und seine Kündigungsfrist sind zumindest bei Geschäftsführern ohne Kapitalbeteiligung ein wichtiges Indiz für die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes", sagt Christian Näser, Vergütungsexperte der Managementberatung Kienbaum.

Kündigungsfrist beträgt meist sechs Monate

Die Kündigungsfristen sind bei Führungskräften auf verschiedenen Hierarchieebenen ähnlich. Knapp drei Viertel der leitenden Angestellten auf der ersten Ebene können mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. 41 Prozent der leitenden Angestellten auf der zweiten Ebene und 44 Prozent der Geschäftsführer haben ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt die Kündigungsfrist kontinuierlich an: Nach 20 Jahren beträgt sie im Schnitt beispielsweise sieben Monate. Hingegen beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. "Es entspricht sowohl der Interessenlage der Firma als auch der leitenden Angestellten, für die Kündigung der Arbeitsverträge beiderseits längere als die gesetzlichen Fristen zu vereinbaren. Für die Mitarbeiter bedeuten sie ein höheres Maß an sozialer Sicherheit, für die Unternehmen verringern sie die Gefahr plötzlicher Managementlücken", sagt Näser. Knapp die Hälfte der Verträge von Geschäftsführern hat eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten, weitere 44 Prozent der Verträge sind nach sechs Monaten kündbar. Die möglichen Kündigungstermine liegen häufig zum Quartalsende und zum Monatsende. "Kurze Kündigungsfristen sind für Topmanager im Allgemeinen nicht sehr sinnvoll, denn sie bergen für das Unternehmen die Gefahr kurzfristiger Managementlücken und für den Geschäftsführer ein hohes persönliches Risiko", sagt Näser.

Vertragliches Endalter steigt

Das vertragliche Endalter beträgt nach wie vor meist 65 Jahre: 78 Prozent der Angestellten haben zu diesem Zeitpunkt das Rentenalter erreicht. Allerdings ist ein deutlicher Trend zu einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren erkennbar. Während das vertragliche Endalter vor wenigen Jahren nur in zehn Prozent der Fälle 67 Jahre betrug, hat sich dieser Wert 2009 bereits verdoppelt.

Quelle: Pressemeldung Kienbaum Consultants International GmbH

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