KBV Entwurf zur Kassengebühr im Bundesmanteltarifvertrag
"Die Therapiefreiheit der Fachärzte wird durch den Entwurf der KBV genauso gefährdet, wie die freie Arztwahl der Patienten" kommentiert Dr. Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, den von der KBV unterbreiteten Vorschlag zur Anpassung des Bundesmanteltarifvertrages.
Darin heißt es in § 24 Absatz 3: "Die Überweisung eines Vertragsarztes, der zur fachärztlichen Versorgung zugelassen ist, an einen anderen zur fachärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsarzt einer anderen Arztgruppe oder an einen psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist nur zulässig, wenn die Überweisung der Abklärung und Behandlung vom im Gebiet erhobener Befunde dient oder die Überweisung zur Abklärung krankhafter Veränderungen notwendig ist, die anlässlich einer Untersuchung festgestellt wurden."
"Für die Patienten ist eine Überweisung durch den Facharzt damit nur noch in wenigen Fällen möglich, womit das Arzt-Patienten-Verhältnis weiter gestört wird" beurteilt Dr. Thomas die Situation und ergänzt, "dass auf diesem Wege, das überwunden geglaubte verpflichtende Hausarztmodell nun doch durch die Hintertür eingeführt werde."
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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