Jeder Zehnte auf soziale Mindestsicherung angewiesen
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"),
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe",
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe",
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Wie im Vorjahr wurden diese Leistungen auch 2007 in den Stadtstaaten und in den neuen Bundesländern häufiger in Anspruch genommen. In Berlin erhielt jeder Fünfte (19,9%) finanzielle Hilfen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Am seltensten nahmen die Menschen in den südlichen Bundesländern entsprechende Unterstützung in Anspruch. Dort bezog am Jahresende 2007 rund jeder Zwanzigste (Bayern: 5,0%; Baden-Württemberg: 5,4%) Leistungen der Mindestsicherungssysteme.
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen beziehen, und damit auch der größte Teil der Ausgaben entfiel den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Diese beiden Leistungen werden umgangssprachlich auch als "Hartz-IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld.
Insgesamt rund 7,0 Millionen Menschen waren am Jahresende2007 auf "Hartz-IV-Leistungen" angewiesen. Davon waren rund drei Viertel (73%) erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II, rund ein Viertel (27%) war nicht erwerbsfähig und erhielt Sozialgeld. Für unmittelbare Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts wurden im Verlauf des Jahres 2007 rund 36,3 Milliarden Euro ausgegeben.
Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII bezogen am Jahresende2007 etwa 821 000 Menschen. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können, sowie für deren im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren. Insgesamt wurden für diese Leistungen rund 4,1 Milliarden Euro brutto ausgegeben.
In Deutschland lebende Asylbewerber und -bewerberinnen erhalten seit November 1993 anstelle von Sozialhilfe sogenannte "Asylbewerberleistungen", um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Am Jahresende 2007 bekamen rund 153 000 Personen laufende Asylbewerberleistungen (Regelleistungen). Die Bruttoausgeben lagen hierfür im Laufe des Jahres 2007 bei etwa 0,8 Milliarden Euro.
Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. Sowohl die Zahl der Menschen, die diese Leistungen empfangen, als auch die Ausgaben sind seit Mitte der 1990er Jahre stark rückläufig. Die Statistiken zur Kriegsopferfürsorge werden alle zwei Jahre erhoben, weshalb für 2007 keine aktuellen Ergebnisse vorliegen. Am Jahresende 2006 erhielten knapp 60 000 Menschen Kriegsopferfürsorge. Dafür wurden im Laufe des Jahres 2006 0,5 Milliarden Euro ausgegeben.
Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt
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