Hilfe für von Insolvenz betroffene Lehrlinge

19.06.2009 | Berlin
Ausbildungsbonus wird gezielt weiterentwickelt. Zur heutigen 2./3. Lesung des 3. SGB IV-Änderungsgesetzes erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefan Müller MdB:

Wer durch die Finanzkrise unverschuldet in Schwierigkeiten gerät, erhält Unterstützung des Staates. Was für große Unternehmen gilt, muss auch für junge Auszubildende gelten.

Für Auszubildende, die in der Finanzkrise durch Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, wird der Ausbildungsbonus gezielt weiterentwickelt. Sie sollen ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen und abschließen können.

Bisher konnte der Ausbildungsbonus an den neuen Ausbildungsbetrieb gezahlt werden, wenn er die Fortführung der Berufsausbildung auf einem zusätzlichen Ausbildungsplatz ermöglichte und die Vermittlung des Auszubildenden in das fortführende Ausbildungsverhältnis wegen in dessen Person liegenden Umständen erschwert war.

Wegen der durch die Finanzkrise erhöhten Insolvenzgefahr soll nun auf beide Voraussetzungen verzichtet werden. Von Insolvenz betroffenen Lehrlingen wird damit Vorrang vor anderen Ausbildungsplatzsuchenden eingeräumt. Wer einmal eine Ausbildung begonnen hat, soll sie auch beenden können, Krise hin oder her

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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