Hartz Iv: Niedergelassene Behandeln Zum Nulltarif

08.07.2005 | Berlin
Niedergelassene Ärzte behandeln seit Einführung von Hartz IV rund eine Million Patienten zum Nulltarif. Für diese Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die in die Familienversicherung wechselten, zahlen die Krankenkassen keine so genannten Kopfpauschalen für die ambulante Versorgung. Der niedergelassenen Ärzteschaft fehlen somit rund 300 Millionen Euro jährlich.

"Die Ärzteschaft kann und will es sich nicht mehr leisten, für die von der Politik zu verantwortenden gesamtgesellschaftlichen Aufgaben die Zeche zu zahlen", erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund, Dr. Maximilian Zollner.

Die niedergelassenen Ärzte finanzieren dadurch einen Teil der Arbeitslosenversicherung. Rund eine Million Menschen, die bislang über die Sozialhilfe krankenversichert waren und nun Arbeitslosengeld II empfangen, sind über die Familienversicherung, zumeist über den Ehepartner, mitversichert. Im Vergütungssystem der ambulanten Versorgung zahlen Krankenkassen eine Kopfpauschale pro Versicherten. Für einen in der Familienversicherung Mitversicherten wird entsprechend auch keine Kopfpauschale gezahlt.

Der NAV-Virchow-Bund fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die in Analogie zu § 85 Absatz 3 des SGB V gewährten Möglichkeiten aufzugreifen und unverzüglich mit den Krankenkassen in Nachverhandlungen zu treten.

"Es kann nicht sein, dass zum wiederholten Male innerhalb weniger Jahre von Seiten der Politik Eingriffe in die Gesamtvergütung vorgenommen werden", bekräftigt Dr. Zollner. "Neben der Anbindung der Gesamtvergütung an die - von der realen Kostenentwicklung abgekoppelte - Grundlohnsumme wurden 2003 von den West-Ärzten Abzüge zu Gunsten der Ost-KVen vorgenommen und schließlich wurde ab 2004 ein Prozent für die Integrierte Versorgung abgezweigt", erläutert Dr. Zollner.

Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund

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