Gratis-Storno bei Jobverlust
Als einziger großer Reiseveranstalter bietet Neckermann Reisen seinen Kunden zusätzliche Planungssicherheit: Ab Weihnachten gilt die "Neckermann Sorglos-Urlaubsgarantie". Kunden, die im kommenden Jahr ihren Arbeitsplatz verlieren, können ihre bereits gebuchte Reise aus den Neckermann-Katalogen für den Sommer 2009 bis sechs Wochen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder umbuchen. Voraussetzung ist, dass die Reise bis Ende Februar 2009 gebucht wurde. Gegen Vorlage einer Bestätigung über die betriebsbedingte Kündigung oder die Einführung von mindestens dreimonatiger Kurzarbeit im Unternehmen können die Kunden von der Reise zurücktreten.
Dr. Peter Fankhauser, Vorstandsvorsitzender der Thomas Cook AG, begründet diesen einmaligen Schritt mit der Verunsicherung vieler Menschen angesichts der ungewissen Konjunkturaussichten. "Wir nehmen die Sorge unserer Kunden vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes sehr ernst. Viele Menschen haben deshalb Bedenken, sich jetzt schon festzulegen. Andererseits wollen sie natürlich in den Urlaub fahren. Mit unserer Initiative können wir ihnen diese Sorge nehmen." Als führender Familienveranstalter will Neckermann damit breiten Bevölkerungsschichten auch in unruhigen Zeiten das Reisen ermöglichen.
Darüber hinaus hat Neckermann Reisen die Frist für das Kindergeld verlängert: Noch bis zum 31. Dezember 2008 erhalten Familien bei Buchung ihres Sommerurlaubs 2009 aus den Neckermann-Katalogen Flugreisen und Fernreisen für jedes mitreisende Kind bis sechs Jahre einen Preisnachlass von 100 Euro. Das Angebot gilt für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens sieben Nächten für die meisten Abflugtermine im kommenden Sommer.
Auch beim Deutschland-Urlaub können Neckermann Reisen-Gäste sparen: Zusätzlich zu den günstigen Nebensaisonpreisen gibt es bei Neubuchungen für den Reisezeitraum Januar, Februar und März 2009 bis zu 50 Euro Urlaubsgeld in Form eines Wertgutscheins. Das Angebot gilt in 31 ausgewählten Häusern aus dem Neckermann Deutschland-Katalog. Die Wertgutscheine können vor Ort für Speisen und Getränke oder Wellness-Anwendungen eingelöst werden.
Quelle: Pressemeldung Thomas Cook
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