Frauen verdienen im öffentlichen Bereich 7% weniger als Männer
Dies lässt sich unter anderem auf Unterschiede in der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten zurückführen: Während in der privaten Wirtschaft Frauen in leitenden Positionen gegenüber Männern eher unterrepräsentiert sind, entspricht der Anteil der weiblichen Führungskräfte an allen erwerbstätigen Frauen im öffentlichen Bereich annähernd dem der Männer.
Innerhalb des öffentlichen Bereichs lag der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Wirtschaftszweig "Erziehung und Unterricht" mit 15% über dem in "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" (8%). Mitverantwortlich für den vergleichsweise hohen Verdienstabstand im Bildungsbereich ist die ungleiche Verteilung weiblicher und männlicher Beschäftigter auf unterschiedliche berufliche Tätigkeiten. So sind in den eher niedrig bezahlten Erziehungsberufen fast ausschließlich Frauen anzutreffen, während die vergleichsweise hoch entlohnten Tätigkeiten (zum Beispiel Lehrpersonal an Fachhochschulen und Universitäten) überdurchschnittlich häufig von Männern ausgeübt werden.
Der Verdienstunterschied von Frauen und Männern im öffentlichen Bereich ist weitgehend unabhängig vom Beschäftigungsumfang (Vollzeit 7%; Teilzeit 8%). Demgegenüber beträgt in der Privatwirtschaft der geschlechtsspezifische Abstand der Bruttostundenverdienste bei Vollzeitbeschäftigung 21% und bei Teilzeit 4%. Die tarifgebundene Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und das System der Beamtenbesoldung tragen dazu bei, dass Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte im öffentlichen Bereich vergleichbare Bruttostundenverdienste erzielen. Während der Durchschnittsverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Bereich im 4. Quartal 2008 bei 17,51 Euro lag, erzielten teilzeitbeschäftigte Frauen einen Bruttostundenverdienst von 17,69 Euro. Männliche Beschäftigte verdienten im öffentlichen Bereich bei Teilzeitbeschäftigung durchschnittlich 19,13 Euro und bei Vollzeittätigkeit 18,88 Euro. In der Privatwirtschaft mussten Teilzeitkräfte dagegen Verdienstabschläge hinnehmen, wobei diese bei den Arbeitnehmerinnen (- 11%) geringer als bei den männlichen Kollegen ausfielen (- 26%).
Methodische Anmerkungen:
Die hiermit erstmals vorgelegten Angaben zum geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied im öffentlichen Bereich und der Privatwirtschaft sind aufgrund von unterschiedlichen Datengrundlagen und Berechnungsmethoden nicht unmittelbar mit denen des Gender Pay Gap (Pressemitteilung Nr. 427 vom 14.11.2008) vergleichbar.
Sie wurden im Rahmen des vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen" gewonnen.
Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt
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