Familienpflegezeit: War da was?
"Der zentrale Schwachpunkt des Gesetzes ist und bleibt der fehlende Rechtsanspruch der Beschäftigten, die Familienpflegezeit nutzen zu können. Damit wird die Situation berufstätiger pflegender Angehöriger nicht verbessert. Lediglich eine kleine Minderheit fest angestellter und gut verdienender Beschäftigter in Großbetrieben wird in der Realität von dem Schröderschen Fördergesetz etwas haben. Die überwiegende Mehrheit der Pflegenden - zu mehr als 70 Prozent Frauen - geht leer aus.
Die Beschäftigten müssen die Übernahme von Pflegeverantwortung mittels Lohnverzicht über bis zu vier Jahre selbst finanzieren. Verschärft wird die soziale Schieflage des Gesetzes durch die Regelung, wonach in der Regel die Beschäftigten auch die Kosten für eine private Versicherung gegen das Risiko ihres eigenen Todes oder ihrer Berufsunfähigkeit tragen.
Wir sprechen uns klar gegen eine solche Privatisierung und Individualisierung der Pflegeverantwortung aus. Stattdessen fordern wir, die im Pflegezeitgesetz vorgesehene kurzfristige
zehntägige Freistellung mit einem Anspruch auf Lohnfortzahlung analog zum Kinderkrankengeld auszustatten. Für die längerfristige Übernahme von Pflegeverantwortung sollte unabhängig von der Betriebsgröße ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitszeitreduktion bestehen, wie und solange dies die individuelle Pflegesituation erfordert. Dies muss mit dem Anspruch gekoppelt werden, von Teilzeit wieder auf Vollzeit aufstocken können. Für Teile der Pflegezeiten sollten steuerfinanzierte Lohnersatzleistungen analog zum Elterngeld eingeführt werden. Wichtig erscheint uns auch ein gesonderter Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer/innen für die Begleitung eines sterbenden Menschen unabhängig von dessen Pflegestufen-Status."
Quelle: Pressemeldung Fachverband Zukunfsforum Familie
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