Facharztstatus statt Facharztstandard - Keine Delegation spezialärztlicher Leistungen
Zwar sei die Etablierung eines dritten Versorgungsbereichs im Sinne einer besseren Behandlung der Patienten sehr wünschenswert, gibt der Verbandsvorsitzende zu bedenken. Nur müssten zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen gleiche Bedingungen in Sachen Behandlungsqualität und Wettbewerb gewährleistet sein. Dafür stehe der Facharztstatus, der die persönliche Leistungserbringung durch Fachärzte mit einer abgeschlossenen Weiterbildung sowohl in den Niederlassungen als auch an den Kliniken garantiere, betont Dr. Heinrich.
"Wir erleben in den Krankenhäusern heute oft genug, dass Patienten mit komplexen Krankheitsbildern von unerfahrenen Assistenzärzten übernommen werden", berichtet der Bundesvorsitzende. Zwar verfügten die Stationen theoretisch über Mediziner mit Facharztkompetenz. "Praktisch behandeln aber weniger gut ausgebildete Ärzte die schwer kranken Menschen. Daher reicht der Facharztstandard als Maßstab hier nicht aus", mahnt Dr. Heinrich.
Darüber hinaus berge eine Leistungserbringung lediglich nach Facharztstandard die Gefahr, Abrechnungsbetrug Vorschub zu leisten. Schuld hätte hier die Politik, unterstreicht Dr. Heinrich, wenn sie die Betrugsfälle in Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken in der Vergangenheit ignorieren würde. Erst im Sommer dieses Jahres geriet das Berliner Helios Klinikum unter Betrugsverdacht: Nach Ansicht der Ermittler wurden Patienten jahrelang von nicht ausreichend qualifizierten oder nicht zugelassenen Ärzten versorgt.
"Wollen wir die starren Sektorengrenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor erfolgreich überwinden", resümiert Dr. Heinrich, "müssen für den neuen Bereich der ASV klare Regeln herrschen. Die hohe Behandlungsqualität steht dabei an vorderster Stelle. Sie darf nicht durch die Delegation ärztlicher Leistungen gefährdet werden."
Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund
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