EKD setzt sich für Sonntagsschutz ein
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am morgigen Dienstag, 23. Juni, die Verfassungsbeschwerde der evangelischen und katholischen Kirche von Berlin gegen das geltende Ladenöffnungsgesetz in Berlin.
Als Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) wird der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, eine Stellungnahme abgeben. Die EKBO wird zudem durch Professor Karl-Hermann Kästner (Tübingen) vertreten, der die Verfassungsbeschwerde begründet hat. Professor Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts in Göttingen, wird in Karlsruhe für die EKD vortragen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische Erzbistum Berlin eingereicht haben, ist das neue Ladenöffnungsgesetz in Berlin. Seit dem 17. November 2006 dürfen in der Bundeshauptstadt die Geschäfte an zehn Sonn- oder Feiertagen öffnen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen.
Diese Regelung lehnen die Kirchen als verfassungswidrig ab und verweisen dabei u.a. auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen durch Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort wurde der entsprechende Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert übernommen, der da lautet: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag beginnt um 10 Uhr und wird voraussichtlich bis mindestens 16.00 Uhr dauern.
Quelle: Pressemeldung Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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