Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie darf den Schutz von Patienten und Ärzten nicht gefährden!
In einem Schreiben, das Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, gemeinsam mit dem Arbeitskreis-Vorsitzenden an den EU-Kommissar, die Mitglieder des Rates sowie an Abgeordnete des EU-Parlaments richtete, wird betont, dass die vorgesehene Unterscheidung von "inaktiver" und "aktiver" Zeit während des Bereitschaftsdienstes einen klaren Rückschritt hinter die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes bedeute und damit nichts weniger als die Wiedereinführung von Marathondiensten im Krankenhaus.
"Die klare Definition von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit darf im Sinne einer sicheren Patientenversorgung und des Gesundheitsschutzes für angestellte Ärzte keinesfalls aufgeweicht werden", fordert Uwe Mauz. "Außerdem ist die Durchführung der geplanten Regelung aufgrund der Zeiterfassung bezüglich der "Pausen", die eine solche Regelung nötig macht, ohnehin nicht praktikabel."
Auch die Erweiterung der Bezugszeiträume zur Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von vier Monaten auf ein Jahr lehnen die Jungen Ärzte im Hartmannbund ab. Die optimale Patientenversorgung und der Schutz des Arbeitnehmers kann nach der Auffassung des Arbeitskreis-Vorsitzenden nur durch einen zeitnahen Ausgleich der durchgeführten Mehrarbeit gewährleistet werden.
"Die Jungen Ärzte im Hartmannbund werden sich weiterhin für eine sinnvolle Regelung der Arbeitszeit im Interesse von Patienten und Ärzten einsetzen", kündigt Mauz an.
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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