Der Weg für den AOK-Hausarztvertrag in Bremen ist wieder frei

11.11.2011 | Köln
Landessozialgericht stärkt hausärztliche Versorgung

Die AOK Bremen/Bremerhaven ist mit dem Versuch gescheitert, den Hausarztvertrag mit dem Bremer Hausärzteverband per einstweiliger Verfügung weiter zu blockieren. "Die Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen haben den Weg zur Umsetzung des Schiedsvertrags mit der AOK wieder frei gemacht", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in Berlin. "Nach einer Vertragsanpassung zur Datenübertragung entsprechend der seit Sommer neuen Rechtslage können wir jetzt endlich auch in Bremen eine verbesserte Struktur der hausärztlichen Versorgung unserer AOK-Patienten einführen."

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat damit den Beschluss des Sozialgerichts Bremen aufgehoben, der die Umsetzung des HzV-AOK-Vertrages bis auf weiteres gestoppt hatte. Die letztinstanzliche Entscheidung des Landessozialgerichts ermöglicht nun dem Bremer Hausärzteverband die zügige Umsetzung des lange blockierten Hausärztevertrags. Nach einer Vertragsanpassung zur Datenübertragung entsprechend des neuen § 295a SGB V kann nun in Bremen die Hausarztzentrierte Versorgung der AOK-Patienten beginnen. Die Kasse wollte dies auf dem Rechtsweg verhindern. "Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Hausarztpraxen. Jetzt können wir auch in Bremen mit den Vollversorgungsverträgen des Hausärzteverbandes zu einer deutlich besseren und strukturierten gesundheitlichen Versorgung der Patienten kommen" sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in Berlin.

Der Hausärzteverband erwartet von diesem LSG-Beschluss auch eine Wirkung auf die derzeit noch ruhenden Schiedsverfahren mit den Ersatz- und Betriebskrankenkassen. "Wir arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, im Jahr 2012 HZV-Verträge mit beinahe allen Bremer Kassen anbieten zu können", erklärte der Landesvorsitzende des Hausärzteverbandes Bremen, Dr. Alfred Haug. "Die Kolleginnen und Kollegen warten auf diese Verträge ohne Rückzahlungsverpflichtung wie in den KV Add-on-Verträgen und unsere Patienten wollen endlich die gesetzlich garantierte Wahlmöglichkeit über die hausärztliche Versorgung wahrnehmen."

"Der Schiedsspruch zum Hausarztvertrag hat keine gesetzlichen Vorgaben verletzt und die vorgesehene Vergütung ist mit dem Grundsatz der Beitragsstabilität vereinbar. Zudem muss die AOK Bremen/Bremerhaven jetzt die Realität der Gesetzgebung zum Datenschutz in Deutschland anerkennen", so Weigeldt.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.

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