Das Arbeitszeitgesetz muss geändert werden!
Die in §18 geregelte Überwachung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch den Chefarzt obliege der Verwaltung. "Das gehört in die Hände des Geschäftsführers, Verwaltungsdirektors oder Träger des Krankenhauses." Der Chefarzt habe dafür Sorge zu tragen, dass gut geschultes ärztliches und Pflegepersonal in ausreichendem Maße vorhanden ist. Zu Unrecht werde den Vorgesetzten durch ökonomische Zwänge des Krankenhauses der "schwarze Peter" zugeschoben, eine zunehmende Arbeitsbelastung mit weniger Fachkräften zu bewältigen.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises sieht "erst durch die Einführung von Zeiterfassungssystemen, ihrer gesetzlich fest zu legenden Auswertung und Überwachung der Arbeitszeiten" eine Lösung für das Debakel. "Das Arbeitszeitgesetz in der bestehenden Form", erklärt Schaps, "belastet das für eine optimale Zusammenarbeit im Sinne des Patienten notwendige kollegiale Arbeitsverhältnis zwischen Chef und Assistent unerträglich."
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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