Dank Union Künstler sozial besser abgesichert

20.05.2009 | Berlin
Zum Kabinettsbeschluss über die verbesserte soziale Absicherung für kurzfristig Beschäftigte erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, der kultur- und medienpolitische Sprecher, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die - längst überfällige - Einigung auf eine verbesserte Regelung zum Bezug von Arbeitslosengeld I bei kurzfristig Beschäftigten. Dadurch sind fortan insbesondere Kulturschaffende bei Arbeitslosigkeit besser sozial abgesichert.

Bisher zahlten sie zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, konnten aber wegen nur kurz befristeter Beschäftigungen häufig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben, da sie innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate beschäftigt gewesen sein mussten. Zukünftig reichen nun insgesamt sechs Monate Beschäftigung aus.

Dem beharrlichen Einsatz von Kulturstaatsminister Bernd Neumann ist es zu verdanken, dass bei der Anwartschaft bzw. der Erreichung der sechs Monate nun Verträge von bis zu sechs Wochen mit einfließen und nicht, wie vom federführenden Bundesarbeitsministerium beabsichtigt, nur Verträge von bis zu einem Monat. Die Union hat ferner die Sonderregelung erreicht, dass vereinzelt auch längere Beschäftigungszeiten in die Anwartschaft einfließen können.

Damit sind nicht nur Schauspieler erfasst, sondern z.B. auch die über eine Drehzeit hinaus an Film- und Fernsehproduktionen Beteiligten.

Mit der Neuregelung wird nachdrücklich einem Anliegen der CDU/CSU-Fraktion Rechnung getragen, die soziale Lage der Künstler zu verbessern. Der gefundene Kompromiss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Da das Gesetz auf drei Jahre befristet ist und anschließend eine Evaluation erfolgt, wird sich die Unionsfraktion weiterhin mit diesem wichtigen Thema befassen.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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