Ausländische Abschlüsse werden einfacher anerkannt
Die vielfältigen Qualifikationen nach Deutschland Zugewanderter können künftig in einem einfachen Verfahren bewertet und entsprechend anerkannt werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch vom Bundesbildungsministerium vorgelegten Eckpunkte. Das Verfahren wird flexibel von der Teilanerkennung bis zur vollen Anerkennung reichen.
"Wir werden damit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse und Qualifikationen schaffen. Damit wird ermöglicht, dass versierte Fachkräfte auch auf ihrem Leistungsniveau arbeiten können", sagte Bundesbildungsministern Annette Schavan. "Wir werden in den nächsten Jahren aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland dringend auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Es kann nicht sein, dass hier viele Fachkräfte leben, die in ihrem Beruf nicht arbeiten können, nur weil sie ihren Abschluss im Ausland gemacht haben", hob Schavan hervor. Die Ministerin machte klar, dass bei den Anerkennungsverfahren sicher gestellt werde, dass es nicht zu einer Entwertung deutscher Berufsabschlüsse komme, auch im Hinblick auf das hohe Niveau des deutschen Dualen Systems.
Staatsministerin Maria Böhmer erklärte: "Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse kommt einen großen Schritt voran: Das Bundeskabinett hat grünes Licht für eine gesetzliche Regelung gegeben. Ein guter Tag für die Integration in Deutschland. Denn die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist für alle ein Gewinn: Die zugewanderten Akademiker und Fachkräfte müssen nicht länger unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Und unser Land profitiert von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Migranten. Wir brauchen diese Menschen dringend in ihren erlernten Berufen- gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Jetzt müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen und im nächsten Jahr zügig eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen. Wir können es uns nicht länger leisten, Ressourcen zu verschwenden. Es geht um Anerkennung im doppelten Sinne: die Anerkennung der Qualifikationen ist zugleich eine Wertschätzung der Leistungen der Zuwanderer."
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Bildung und Forschung
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