Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt wurden.
Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%).
Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten.
Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dieses Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.
Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt
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