Arbeitsplatz in Gefahr - Was muss ich wissen?

19.04.2009 | Hamburg
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt in Deutschland erreicht. Millionen Beschäftigte fürchten schon um ihren Job. Die Advocard Rechtsschutzversicherung informiert Arbeitnehmer, was sie im Falle einer drohenden Kündigung wissen müssen.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Auch in Krisenzeiten sind willkürliche Entlassungen in Deutschland nicht erlaubt. Bevor es wirklich zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt, muss der Arbeitgeber eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Laut Kündigungsschutzgesetz muss er nämlich plausibel nachweisen, dass der Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen werden muss und für den Arbeitnehmer kein Wechsel innerhalb des Unternehmens möglich ist. Schließlich muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen.

Alter vor Fähigkeit?

"Die Sozialauswahl schützt dienstältere und unterhaltspflichtige Mitarbeiter vor einer betriebsbedingten Kündigung", erklärt Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop. Das heiße aber nicht, dass nur den jüngsten Mitarbeitern gekündigt werden kann. "Mitarbeiter, auf deren besondere Kenntnisse oder Qualifikationen das Unternehmen angewiesen ist, können von der Sozialauswahl ausgenommen werden", betont die Leiterin der Advocard Rechtsabteilung

Nach der Kündigung: beraten lassen und Fristen einhalten!

Wird einem Arbeitnehmer doch vom Betrieb gekündigt, kann er sich prinzipiell mit einer Kündigungsschutzklage wehren, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Kriterien hierfür sind die Betriebsgröße und die Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters. Eine Klage beim örtlichen Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Kündigung als rechtswirksam, auch wenn sie zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs rechtswidrig war. Anja-Mareen Knoop, Advocard Rechtsexpertin: "Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu führen. Selbst wenn die Kündigung unwirksam ist, ist eine weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft unzumutbar geworden. Hier besteht im Kündigungsschutzprozess die Möglichkeit, durch ein Urteil oder Vergleich das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Beachten sollte der Arbeitnehmer allerdings, dass in einem Arbeitsprozess jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst zahlt. Dies unabhängig davon, ob man gewinnt, verliert oder einen Vergleich schließt. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, die das Kostenrisiko übernimmt."

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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