Arbeitnehmerdaten brauchen sicheren Rechtsrahmen
Im Arbeitsleben werden in den unterschiedlichsten Bereichen Daten gesammelt, die besonders schutzwürdig sind. Internet und Emailverkehr hinterlassen Spuren in den betrieblichen IT-Systemen, die Videoüberwachung von Firmen, Anlagen und Geschäftsräumen ist heute weit verbreitet. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Betriebsräten zwar ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Beschäftigten überwachen, doch zeigt die Flut von Rechtsstreitigkeiten bei Verstößen gegen die Überwachung am Arbeitsplatz, dass es noch viele Unsicherheiten gibt. Deshalb müssen die Kernfragen des Arbeitnehmerdatenschutzes gesetzlich geregelt werden, damit die Privatsphäre als persönliche Freiheit geschützt bleibt. Die bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlagen müssen den aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst werden. Besonders wichtig für die tägliche Praxis in den Betrieben ist eine lebensnahe Gesetzgebung. Daher muss an Stelle des mittlerweile unübersehbaren Richterrechts eine klare gesetzliche Regelung treten. Das dient Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern in gleicher Weise. Deshalb wird die Koalition den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Abschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes regeln.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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