AZUBIS können ein kleines Vermögen machen
Bald starten wieder bundesweit rund 150.000 Auszubildende ins Berufsleben. Ihre Extra-Chance: Sie können trotz des bescheidenen Azubigehalts ein kleines Vermögen machen - oft ohne eigene Sparbeiträge. Die meisten Berufsstarter haben nämlich Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Auch der Staat zeigt sich großzügig und zahlt darauf noch eine Zulage. Die Voraussetzung: Der AZUBI schließt einen Bausparvertrag oder einen VL-Investmentfonds ab. Die Einkommensgrenzen für die Zulage von 17.900 Euro im Jahr unterschreiten Auszubildende locker.
Nichts verschenken!
Die Höhe der VL variiert je nachdem, was im Tarifvertrag der Branche festgelegt ist. Im besten Fall zahlt der Chef rund 40 Euro im Monat. Fällt die Überweisung geringer aus, gilt die Devise: Aufstocken! Eine jährliche Einzahlung von maximal 470 Euro auf ein Bausparkonto wird mit einer staatlichen Zulage von 42,30 Euro pro Jahr belohnt. Bausparer, die sich für Bausparen mit dem BHW Dispo maXX entscheiden, bekommen eine Guthaben-Verzinsung von 3,5 Prozent, wenn sie das Bauspardarlehen später nicht nutzen wollen und keine Finanzierung, Abtretung oder Vertragsänderung durchgeführt haben. Nach einer Laufzeit von sieben Jahren haben sich dann auf dem Bausparkonto 4.027 Euro angesammelt - ganz ohne Sparbeiträge aus eigener Tasche. Davon sind allein 296 Euro staatliche Prämie. Alternativ oder auch zusätzlich können VL-Sparer einen Fondssparplan abschließen und bekommen weitere 18 Prozent auf Spareinlagen von maximal 400 Euro, also bis zu 72 Euro im Jahr.
Quelle: Pressemeldung BHW Bausparkasse AG
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